SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2599 18. Wahlperiode 2015-01-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Karsten Jasper (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Deponie der Klasse II in Schalkholz/ Dithmarschen 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für eine Deponie im Bereich Schalk- holz? Der Landesregierung ist bekannt, dass eine private Trägergesellschaft die Er- richtung einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle im Bereich Schalkholz be- absichtigt. Den Presseinformationen zu Folge wurde dieses Vorhaben im Sin- ne einer vorgezogenen Information der Öffentlichkeit vor Ort von den planen- den Firmen vorgestellt. Zuvor wurde das MELUR als oberste Abfallentsor- gungsbehörde über das beabsichtigte Vorhaben informiert. Der zuständigen Planfeststellungsbehörde liegt derzeit weder ein Antrag auf Planfeststellung noch eine Anzeige des Vorhabens seitens des Trägers vor. 2. Welche Stoffe dürfen in eine Deponie der Klasse II eingelagert werden? Auf einer Deponie der Klasse II dürfen nicht gefährliche Abfälle, vor allem mi- neralische Abfälle insbesondere aus dem Baubereich, sowie weitere Abfälle beispielweise aus der Energieerzeugung oder aus der Abfallbehandlung, die Drucksache 18/2599 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode die Zuordnungswerte des Anhangs 3 Nummer 2 der Deponieverordnung für diese Deponieklasse einhalten, abgelagert werden. 3. Für welche Abfälle – stofflicher Art und Einzugsbereich – wird eine Deponie benötigt? Die Landesregierung hat in ihrem aktuellen Abfallwirtschaftsplan Siedlungsab- fälle (2014-2023) festgestellt, dass landesweit die vorhandenen Kapazitäten für die Deponierung nicht gefährlicher Abfälle voraussichtlich bis zum Jahr 2025 ausreichend sein werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich das durchschnittliche Ablagerungsvolumen in den nächsten Jahren nicht ver- ändert. In den vier Westküstenkreisen wird derzeit keine Deponie betrieben. 4. Sieht die Landesregierung ggf. eine Gefährdung für die Trinkwassergewin- nung in der nächsten Umgebung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Landesregierung ist bekannt, dass sich der von der privaten Trägergesell- schaft ausgewählte Standort in unmittelbarer Nähe des Wasserschutzgebietes Linden befindet. Es wäre Aufgabe des Vorhabenträgers, mit den Antragsunter- lagen gutachterlich nachzuweisen, dass jegliche Beeinträchtigung des für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserleiters durch eine Deponie ausgeschlossen ist. 5. Welche alternativen Standorte wurden mit jeweils welchem Ergebnis geprüft? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob bzw. mit welchem Ergebnis der Vorhabenträger Standortalternativen geprüft hat.