SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/26 18. Wahlperiode 26.06.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Ernennung eines zusätzlichen Staatssekretärs Der Ministerpräsident hat im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Position eines zusätzlichen Staatssekretärs eingerichtet. Vorbemerkung zu Frage 1 und 2: Gemäß § 49 Abs.1 Landeshaushaltsordnung darf ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden. 1. Welche besetzbare Planstelle des gültigen Doppelhaushaltes 2011/2012 wurde für die Einrichtung der Position eines zusätzlichen Staatssekretärs herangezogen? Das Ministerium verfügte bisher über eine Planstelle für einen Staatssekretär. Die zweite Planstelle wurde gemäß § 50 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei umgesetzt. Die Umsetzung dieser Planstelle ist wegen der Zuständigkeit des Ministeriums für die Aufgabenbereiche Energiewende und Reaktorsicherheit fachlich geboten. 2. Hält die Landesregierung diese Vorgehensweise für vereinbar mit der Landeshaushaltsordnung ? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, erfolgte die Maßnahme im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung. Drucksache 18/26 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Personal- und Sachkosten werden dadurch verursacht, dass eine zusätzliche Staatssekretärsposition eingerichtet wird (Vorzimmer, Dienstfahrzeug, Fahrer usw.)? Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, wurde die in Rede stehende Stelle lediglich umgesetzt. Alle damit verbundenen Personal- und Sachkosten waren bereits im Haushalt veranschlagt. Somit entstehen keine zusätzlichen Kosten. 4. Über welche Pensionsansprüche verfügt der zusätzliche Staatssekretär nach Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode? Besoldung Wenn eine Staatssekretärin/ein Staatssekretär nach fünf Jahren Dienstzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird, behält die/der Betroffene gemäß § 5 Absatz 1 SHBesG die geleistete Besoldung in dem Monat, in dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bekannt gegeben worden ist, und erhält diese für weitere drei anschließende Monate weiter. Versorgung Gemäß § 30 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gelten für den einstweiligen Ruhestand die Vorschriften über den Ruhestand. Die Versorgung einer einstweilig in den Ruhestand versetzten Staatssekretärin/eines einstweilig in den Ruhestand versetzten Staatssekretärs erfolgt in zwei Stufen; zunächst erhält die Person gemäß § 16 Abs. 5 SHBeamtVG ein sogenanntes erhöhtes, danach das erdiente Ruhegehalt. 5. Auf welchen Betrag beziffert sich der Barwert dieser Pensionsansprüche, wenn eine durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde gelegt wird? Es ist unmöglich im Voraus zu berechnen, in welcher Höhe diese Ansprüche tatsächlich genutzt werden, da Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen nach § 64 SHBeamtVG geltend gemacht werden, andere Versorgungsbezüge aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst nach § 65 SHBeamtVG, Renten nach § 66 SHBeamtVG und Versorgungsbezüge zwischenstaatlicher Einrichtungen nach § 67 SHBeamtVG auf das Ruhegehalt angerechnet werden. Zudem beinhaltet eine entsprechende Betrachtung eine Vielzahl von Annahmen und Unbekannten, die einer genauen Berechnung entgegenstehen. So ist es unmöglich vorherzusehen, in welchem Umfang das Ruhegehalt im Laufe der Zeit durch Besoldungserhöhungen beeinflusst wird. Außerdem basiert die Festlegung des Zinssatzes auf einer unsicheren Prognose, welche umso ungenauer ist, desto länger der betreffende Zeitraum, für die sie getroffen wird. Eine seriöse Aussage kann vor diesem Hintergrund nicht getroffen werden.