SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/262 18. Wahlperiode 15.11.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (DIE PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Rentabilität des Projekt “PROFI” Wie setzen sich die Ausgaben im Rahmen der energetischen Sanierung landeseige- ner Liegenschaften zur Umsetzung des Programms „PROFI“ zusammen (Einzelplan 11 11, Titel 719 01, Fkt. 642)? Es wird darum gebeten, die Frage exakt aufgeschlüs- selt entsprechend der Einzelbudgets der jeweiligen Maßnahmen sowie dem (vo- raussichtlichen) Beginn der Umsetzung zu beantworten. Antwort: Zum derzeitigen Stand (05.11.2012) verteilen sich die Ausgaben auf die für das Pro- gramm PROFI identifizierten Maßnahmen in drei Gruppen. In der Gruppe 1 sind Pro- jekte aus dem Bereich des ZGB (Zentrales Grundvermögen für Behördenunterbrin- gung), in der Gruppe 2 die Projekte aus dem Bereich des Justizvollzuges und in der Gruppe 3 die Projekte in den Hochschulen vorgesehen. Die Ressorts werden ferner aufgefordert, kurzfristig ergänzende Projekte zu benennen. Alle Projekte werden von der GMSH auf die zu erwartende Effizienz untersucht und kategorisiert. Es sollen die Vorhaben mit den kürzesten Amortisationszeiten bzw. der höchsten Energieeffizienz vorrangig umgesetzt werden. Angaben zu projektbezogenen Ausgaben können daher erst nach Abschluss der De- tailuntersuchungen gemacht werden. Nach dem derzeitigen Zeitplan werden alle Planungsaufträge zur Aufstellung der begründenden Unterlagen spätestens im ers- ten Quartal 2013 erteilt sein. Wie setzen sich die Ausgaben im Rahmen der Zuweisung für Investitionen an den öffentlichen Bereich zur Umsetzung des Programms „PROFI“ zusammen (Einzelplan 11 11, Titel 883 01, Fkt. 642)? Es wird darum gebeten, die Frage exakt aufgeschlüs- selt entsprechend der Einzelbudgets der jeweiligen Maßnahmen sowie dem (voraus- sichtlichen) Beginn der Umsetzung zu beantworten. Antwort: Für diesen Teil des Programms „PROFI“ werden die Fachressorts aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln. Es soll sich um investive Maßnahmen handeln, die einen direkten und substantiellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten können; sie sollen nachweislich, belastbar und dauerhaft zu Effizienzeinsparungen bei der Leis- tungserbringung der Landesverwaltung oder zur Verringerung von Zuschüssen füh- ren. Mit Blick auf die erforderliche Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers zu dem im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan wird die Landesregierung die nähere Ausgestal- tung dieses Programmteils in den nächsten Wochen vorbereiten. Eine Aufschlüsselung entsprechend der Einzelbudgets ist erst nach Abschluss des Auswahlprozesses der Maßnahmen möglich. . Mit welcher Amortisationszeit rechnet die Landesregierung für die jeweiligen Maß- nahmen aus Frage 1 und 2? Antwort: Da der Maßnahmenkatalog noch nicht abschließend erstellt und die umzusetzenden Maßnahmen daher noch nicht ausgewählt wurden, ist eine Beantwortung der Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Welche interne Berechnung liegt den in Frage 3 genannten Antworten zugrunde? Es wird um eine detaillierte Auflistung der erwarteten Erträge / Minderausgaben auf Grund der jeweiligen Maßnahme pro Jahr über den Zeitraum der Amortisation zzgl. weiterer 10 Jahre gebeten. Antwort: Da der Maßnahmenkatalog noch nicht abschließend erstellt und die umzusetzenden Maßnahmen daher noch nicht ausgewählt wurden, ist eine Beantwortung der Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.