SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/263 18. Wahlperiode 2012-11-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Verlängerung der Bohrkonzession für die Plattform „Mittelplate“ Vorbemerkung der Antragstellerin: Im Mai 2010 ist die Konzession für die Ölförderplattform Mittelplate bis zum Jahr 2041 verlängert worden. Indem ein Abteilungsleiter im damals von Jost de Jager (CDU) geleiteten Wirtschaftsministerium daran mitwirkte, die Konzessionsverträge um 30 Jahre zu verlängern, entsteht der Eindruck, dass dieser Abteilungsleiter den Wünschen des Betreibers RWE Dea entsprach. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verlängerung der Bewilligung1 im Mai 2010 ist nach Bekanntwerden in der Öffentlichkeit im Juli 2010 Gegenstand einer Kleinen Anfrage der LT-Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 17/742) gewesen. Ebenfalls auf Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Drucksache 17/890 vom 22.09.2010) hatte dazu im Herbst 2010 eine Debatte im Landtag (Plenarprotokoll 17/31 vom 08.10.2010, S 2575-2661) sowie eine Aussprache im Umwelt- und Agrarausschuss (Ausschussprotokolle 17/16 vom 25.08.2010 und 17/18 vom 22.09.2010) stattgefunden, nachdem die Akten den Mitgliedern des Umwelt- und 1 Der Begriff „Bohrkonzessionen“ ist so nicht im Bundesberggesetz verankert. Im vorliegenden Fall geht es um eine Bewilligung. Drucksache 18/263 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Agrarausschusses im September 2010 zur Einsicht vorgelegen hatten (Umdruck 17/1197 vom 14.09.2010). Die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen damals beantragte Missbilligung der Verlängerung um den langen Zeitraum von 30 Jahren sowie der Fehlinformation des Landtages durch den damaligen Wirtschaftsminister wurde mit den Stimmen der damaligen Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Die Landesregierung beantwortet die jetzige Kleine Anfrage vor dem Hintergrund dieser Diskussion 2010; sie sieht den Vorgang sowie die Konzessionsverlängerung von 30 Jahren kritisch. 1. Ist es richtig, dass der betreffende Abteilungsleiter zum Zeitpunkt der Verlängerung der Konzession Mitglied im Beirat von RWE Innogy war? Ja und zwar auf Basis einer genehmigten Nebentätigkeit (Genehmigung des MWV vom 26.05.2008) 1.1 Wenn ja: Kann die Landesregierung ausschließen, dass hier dienstliche und außerdienstliche Interessen unzulässig miteinander verquickt worden sind? Beamtenrechtlich ist festzustellen, dass die Genehmigung der Nebentätigkeit nach den einschlägigen Vorschriften des Landes- beamtengesetzes und der Nebentätigkeitsverordnung erfolgte. Die Prüfung des Antrags auf Genehmigung hatte ergeben, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Genehmigung der Nebentätigkeit vorlagen. Ergänzend wurde schriftlich der Hinweis gegeben, die Amtsverschwiegenheit zu wahren und allgemein die Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten zu beachten. Die neue Landesregierung hätte durch die Struktur der Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie den Anschein einer Interessenskollision vermieden. 1.2 Wenn ja: Kann die Landesregierung ausschließen, dass der betreffende Abteilungsleiter allgemeine Interessen des Landes Schleswig-Holstein verletzte und dem Unternehmen RWE Dea unverhältnismäßige Vorteile einräumte? Siehe Antwort zu 1.1. 1.3 Wenn ja und wenn sich die unter 1.1 sowie 1.2 angesprochenen Punkte nicht sicher ausschließen lassen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung jeweils daraus? Plant sie ggf. die Einführung neuer Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/263 3 Regelungen, die geeignet sind, maximale Transparenz herzustellen? Die Landesregierung wird darauf achten, dass bei bekannt werden von ähnlichen Fällen keine Interessenkollision eintreten kann. 2. Wie möchte die neue Landesregierung die Vergabe von Bohrkonzessionen in Zukunft gestalten? Wird sie zum Verfahren der Vergabe der Konzessionen für eine Dauer von maximal 10 Jahren zurückkehren? Bewilligungen werden nach § 16 Abs. 5 BBergG „für eine der Durchführung der Gewinnung im Einzelfalle angemessene Frist erteilt oder verliehen. Dabei dürfen 50 Jahre nicht überschritten werden, soweit dies mit Rücksicht auf die für die Gewinnung üblicherweise erforderlichen Investitionen notwendig ist. Einer Verlängerung bis zur voraussichtlichen Erschöpfung des Vorkommens bei ordnungs- und planmäßiger Gewinnung ist zulässig.“ Die Landesregierung hält eine Überarbeitung des BbergG und eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit für geboten und erforderlich. 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die Vergabe langfristiger Bohrkonzessionen (über 10 Jahre hinaus) die Kontrolle und Einhaltung von Sicherheitsstandards erschwert werden? Die Einhaltung von Sicherheitsstandards wird nicht im Rahmen von Bewilligungen nach § 8 BBergG, sondern in nachfolgenden Betriebsplänen geprüft. Insoweit sind Sicherheitsstandards nicht durch die Konzessionslänge beeinträchtigt. 3.1 Falls die Landesregierung die Einhaltung von Sicherheitsstandards beeinträchtigt sieht: Wie begründet die Landesregierung die derzeitige Vergabedauer? Entfällt. 3.2 Falls die Landesregierung die Einhaltung von Sicherheitsstandards nicht beeinträchtigt sieht: Wie begründet die Landesregierung diese Einschätzung? Kann sie hierzu wissenschaftlich sowie technisch gesicherte Erkenntnisse vorlegen? Drucksache 18/263 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 S. Antwort zu Frage 3. 4. Wie beurteilt die neue Landesregierung ihre Möglichkeiten, die 2010 erteilte 30-jährige Bohrkonzession für die Ölförderplattform Mittelplate nachträglich zurückzunehmen und neu zu verhandeln? Verfolgt die neue Landesregierung bereits das Ziel, die Bohrkonzession für die Mittelplate neu zu verhandeln? Was ist geplant? Die Bewilligung für Mittelplate A ist ein bestandskräftig erteilter Verwaltungs- akt. Eine Widerrufsmöglichkeit wäre nur unter den Voraussetzungen des § 18 BBergG gegeben, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. 5. Die statische Reichweite der bekannten Erdölreserven in der Nordsee beträgt bei gleichbleibender Förderung entsprechend einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Gefahren der Ölförderung in deutschen und europäischen Meeren (Drucksache 17/2208 des Deutschen Bundestages) in Deutschland 11 Jahre. Hat die Landesregierung belastbare Informationen darüber, wie lange die Erdölreserven der Mittelplate bei gleichbleibender Förderung ausreichen? Der Landesregierung liegen über die öffentlich zugänglichen Informationen und denen der Betreiberfirmen hinaus keine eigenen belastbaren Erkenntnisse darüber vor, wie lange die Erdölreserven der Mittelplate bei gleichbleibender Förderung ausreichen. Gemäß der RWE Dea AG gelten nach heutigem Stand noch rund 20 bis 25 Millionen Tonnen Öl als technisch und wirtschaftlich gewinnbare Reserven. 5.1 Wenn ja, wie lange reichen die Reserven noch? S. Antwort zu Frage 5.