SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2633 18. Wahlperiode 15-01-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße 79 zwischen Oersdorf und Struvenhütten Vorbemerkung des Fragestellers: Die Anwohner der L79 auf dem Teilstück zwischen Oersdorf und Struvenhütten klagen über übermäßigen Lärm und starke Gefährdung durch die überdurchschnittliche hohe Zahl von Motorradfahrern und deren häufig zu hohe Geschwindigkeit insbesondere in den Sommermonaten. Sie fordern wirksame Maßnahmen zur Verhinderung oder zumindest zur Reduzierung dieser unvertretbaren Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität und ihrer Sicherheit. 1. Ist der Landesregierung das Anliegen der Anwohner in diesem Straßenabschnitt bekannt? Antwort: Dem zuständigen Polizeirevier Kaltenkirchen und der zuständigen Verkehrsbehörde des Kreises Segeberg sind Hinweise von Anwohnern und sonstigen Verkehrsteilnehmern bekannt, dass es dort zu Belästigungen durch Motorradfahrer kommt. Gefährdungen konnten durch die Polizei jedoch nicht festgestellt werden. 2. Gibt es in diesem Bereich regelmäßige oder vereinzelte Zählungen, die Auskunft geben über die Verkehrszahlen, insbesondere über die Zahl der Motorräder? Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese? Antwort: Der Landesregierung liegen für den Abschnitt der L 79 zwischen Oersdorf und Struvenhütten keine aktuellen Verkehrszählungsergebnisse vor. Eine Ermittlung Drucksache 18/2633 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der Verkehrszahlen war in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Gibt es eine Unfallstatistik? Wenn ja, wie viele Unfälle unter Beteiligung von Motorrädern hat es in den letzten 10 Jahren gegeben (nach Schwere)? Antwort: Die Polizeidirektion Bad Segeberg wertet die Verkehrsunfalllage in dem angesprochenen Bereich aus. Zahlen liegen derzeit für den Zeitraum Januar 2008 bis einschließlich November 2014 vor. In diesem Zeitraum ereigneten sich 18 Verkehrsunfälle, an denen Motorradfahrer beteiligt waren. Bei 16 dieser Verkehrsunfälle wurden 10 Kradfahrer leicht verletzt und 6 schwer verletzt. An 12 Verkehrsunfällen waren die Kradfahrer allein beteiligt. In 13 Fällen war die nicht angepasste Geschwindigkeit die Unfallursache (dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde). Der letzte Motorradunfall ereignete sich im Juni 2013. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Lage auf und an der L79? Antwort: In den Sommermonaten werden die L 79 und auch die L 234 „Schmalfelder Kurven “ (beide Straßen sind durch die K 27 verbunden) verstärkt durch Motorradfahrer befahren, die diese Strecken aufgrund des kurvenreichen Verlaufs im Wechsel mit geraden Teilabschnitten als interessant empfinden. Die komplette Strecke (Kreis: L 234, K 27, L 79 und L 80) misst ungefähr 12 Kilometer. Eine ständige Verkehrsüberwachung bzw. Geschwindigkeitsmessung ist nicht möglich. Gleichwohl werden dort durch die Polizei regelmäßige Streifenfahrten durchgeführt, die jedoch zumeist nur zu einer kurzzeitigen Verdrängung der Motorradfahrer führen. 5. Plant die Landesregierung gegebenenfalls Maßnahmen? Antwort: In dem angesprochenen Bereich ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits auf 70 km/h beschränkt worden. Die Polizei wird den angesprochenen Bereich auch weiterhin im Rahmen von regelmäßigen Streifenfahrten überwachen.