SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2634 18. Wahlperiode 2015-01-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Neuer Haushaltstitel 0402.00.883 01 - Zuschüsse für die Sanierung kommunaler Sportstätten unter Berücksichtigung der Sanierung von Schwimmsportstätten Vorbemerkung: Vor dem Hintergrund der Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zur „Evaluation des Sanierungsbedarfes bei den kommunalen Sportstätten und Bädern in Schleswig-Holstein“ ergeben sich weitere Nachfragen. Insbesondere die Tatsache, dass – laut Statistikamt Nord - ein mindestens 55,2 Millionen Euro umfassender Sanierungsstau bei den kommunalen Sportanlagen aufgelaufen ist, und der Erkenntnis, dass die Kommunen – trotz enormen Finanzmitteleinsatzes - aus vielfältigen Gründen nicht in der Lage sind, auskömmlich in den Erhalt der Sportanlagen und Bäder zu sorgen, wurde im Dezember 2014 im Haushalt ein neuer Titel beschlossen. Der neue Haushaltstitel „Zuschüsse für die Sanierung kommunaler Sportstätten unter Berücksichtigung der Sanierung von Schwimmsportstätten“ ist grundsätzlich begrüßenswert . Da zu diesem Zeitpunkt weder eine Verstetigung noch das Gesamtvolumen ersichtlich sind, bleiben Fragen offen, die insbesondere für die Sportvereine und -verbände von großem Interesse sind. Drucksache 18/2634 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Beabsichtigt die Landesregierung, obig genannten Haushaltstitel zu verstetigen und in künftigen Haushaltsplanentwürfen weiter fort zu schreiben? a.) Wenn ja, wird sie hierfür ein Programm auflegen und wie wird dieses ausgestaltet sein? b.) Wenn nein, weshalb nicht? Antwort: Die Entscheidung über die Verstetigung ist dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten . 2. Beabsichtigt die Landesregierung, den Sanierungsstau bei den öffentlichen Sportstätten und Bädern gemeinsam mit den Kommunen aufzulösen und wenn ja, bis wann und a.) in welchem Jahr wird der Sanierungsstau bei den kommunalen Sport- stätten (ohne Bäder) nach Einschätzung der Landesregierung möglicherweise aufgelöst sein können? (Grundlage der Daten aus Drucksache 18/1951 unter Annahme eines verstetigten Einsatzes von Landesfördermitteln in Höhe von zwei Millionen Euro und gleichbleibendem Investitionsniveau der Kommunen in diesem Bereich pro Jahr) b.) In welchem Jahr wird der Sanierungsstau bei den kommunalen Bädern (Lehrschwimmbecken und für den Schwimmsport geeignete Becken) nach Einschätzung der Landesregierung möglicherweise aufgelöst sein können? (Grundlage der Daten aus Drucksache 18/1951 unter Annahme eines verstetigten Einsatzes von Landesfördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro und gleichbleibendem Investitionsniveau der Kommunen in diesem Bereich pro Jahr) Antwort zu a) und b): Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Sportstättenstatistik 2014 stellt nur eine Momentaufnahme dar, so dass die gestellte Frage auch aus diesem Grund nicht beantwortet werden kann. In 2015 werden aus dem Haushaltstitel 0402.00.83301 2,0 Mio. Euro für Fördermaßnahmen in kommunalen Schwimmsportstätten zur Verfügung gestellt. 3. Wird die Landesregierung gemeinsam mit dem LSV und den betroffenen Ver- bänden Sanierungskonzepte entwickeln und wenn ja, wann werden die Gespräche voraussichtlich beginnen und wann werden erste konzeptionelle Ansätze vorliegen? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, mit dem LSV und betroffenen Verbänden Sanierungskonzepte zu entwickeln. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2634 3 4. Die obig genannten Haushaltsmittel werden zur Auskehrung als Zuschuss für die Kommunen vorgehalten. Wie wird die konkrete Ausgestaltung der Zuschussgewährung sein, welche Kriterien wird es geben und wie sollen so genannten „Mitnahmeeffekte“ vermieden werden? Antwort: Die Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren und wird anschließend im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.