SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2636 18. Wahlperiode 2015-01-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Mehrfachzuständigkeiten 1. Welche Mehrfachzuständigkeiten innerhalb der Verwaltungen des Landes und der Kommunen wurden seit Beginn der Legislaturperiode gebündelt und entfielen dadurch? (Bitte einzeln aufführen) Antwort: „Mehrfachzuständigkeiten“, bei denen verschiedene Behörden am selben Ort dieselben Aufgaben auszuführen hätten, gibt es in der schleswigholsteinischen Verwaltung nicht. Allenfalls kann am selben Ort eine Behörde für den Vollzug zuständig sein und eine andere für die Fachaufsicht. Es gibt allerdings manchmal (historisch oder durch verschiedene Aufgabenübertragungen gewachsen) stark verteilte Zuständigkeiten im Vollzug, bei denen durch Zentralisierung die Aufgabenwahrnehmung effizienter werden könnte. Ein Beispiel dafür ist die Marktüberwachung im Bereich Chemikaliensicherheit und einiger verwandter Themen. Das hierfür federführende MELUR führt unter Beteiligung des MIB sowie des MSGWG und des MWAVT Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden über die Möglichkeiten, sachlich zersplitterte Zuständigkeiten zusammenzuführen und dadurch auch die Wirtschaft zu entlasten, indem pro Betrieb weniger Behörden zuständig sein sollen. Die Durchführung der Marktüberwachung kann durch eine Bündelung der Aufgaben auf Landesebene effizienter und effektiver beim Sollvergleich zu der heutigen Struktur erfolgen. Für den Chemikalienbereich einschließlich der fachverwandten Themen Kreislaufwirtschaft und Wasch- und Reinigungsmittel sowie im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung wären hierfür zwar neue Stellen auf Landesebene einzurichten, doch zugleich würden die Kommunen in höherem Maße entlastet. Wegen der gleichartigen Beschäftigungsanforderungen ist mit Drucksache 18/2636 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 etwa gleich hohen Personalkosten je Vollzeitäquivalent bei Land und Kommunen zu rechnen. Die angestrebte Effizienzsteigerung ergibt sich daher aus der erwarteten Stelleneinsparung im Sollvergleich. Im Vergleich zur Ist-Situation muss ein Aufwuchs stattfinden, durch den eine deutlich höhere Qualität der Aufgabenwahrnehmung erreicht wird. Da sich eine Konzentration der Marktüberwachung auf Landesebene und damit ein Abbau von verteilten Strukturen im Wesentlichen durch den Wegfall von Zuständigkeiten bei den Kommunen ergibt (teilweise ist ggf. ein Tausch bestimmter Aufgaben möglich), müsste der sich daraus ergebende Personalmehraufwand auf Landesebene mittels einer Kompensation der Personalaufwendungen durch die Kreise und kreisfreien Städte gedeckt werden. Der Effizienzgewinn im Sollvergleich könnte Land wie Kommunen zugutekommen, da der Zuwachs auf Landesseite hinter dem Soll-Aufwand der Kreise zurückbleibt . 2. Wie viele Stellen konnten durch die jeweiligen Maßnahmen wegfallen a) in der Landesverwaltung? b) in den Kommunalverwaltungen? Antwort: In einem ersten Schritt geht es um die Optimierung der Chemikalienüberwachung . Dabei haben die Kommunen Soll-Aufgaben in der Größenordnung von 24 Stellen, die bei einer Zusammenführung beim Land unter Nutzung der dort zu hebenden Synergieeffekte 16 Stellen erfordern würden. Damit ist eine Nettoentlastung von 8 Stellen in diesem Bereich möglich. Hierzu ist das MELUR zusammen mit dem MIB in Gesprächen mit den Kommunalen Landesverbänden. Des Weiteren sind das MWAVT und das MSGWG mit weiteren Aspekten der Marktüberwachung an dem Dialog beteiligt. Da die Gespräche andauern, liegt derzeit noch kein Ergebnis vor. Es wird jedoch von Seiten der Landesregierung im Laufe dieser Legislaturperiode erwartet.