SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2637 18. Wahlperiode 30. Januar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Definition von Kern- und Zukunftsaufgaben 1. Welche Kern- und Zukunftsaufgaben, die das Land unverzichtbar wahrnehmen muss, wurden seit Beginn der Legislaturperiode durch die Landesregierung benannt und definiert? (Bitte einzeln aufführen) 2. Welche konkreten Ziele hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Aufgabenbenennung und -definition entwickelt? Antwort zu Fragen 1 und 2: Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern wird in den Artikeln 70 ff. des Grundgesetzes geregelt. Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund die Gesetzgebungsbefugnisse verleiht (Art. 70 Abs. 1 GG). Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden (Art. 71 GG). Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG). Diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen füllt das Land bei seiner Aufgabenwahrnehmung aus. Dabei sollte ein modernes, der Zukunft zugewandtes demokratisches Staatsverständnis sich nicht allein darin genügen, Tatsachen zu beschreiben und gesellschaftliche Realitäten in der Politik allein spiegelnd abzubilden. Eine verantwortungsvolle, moderne Politik, die auf einem modernen demokratischen Staatsverständnis gründet Drucksache 18/2637 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 und sich den Problemen und den alltäglichen Bedürfnissen seiner Bürgerinnen und Bürger widmet, fragt also nicht nur danach, wie die Realitäten sind, sondern auch, wie die Realitäten zum Besseren gewendet werden können. Damit ist eine verantwortungsvolle , moderne und dem Gemeinwohl verpflichtete Politik zugleich stets gezwungen , Antworten darauf zu finden, welchen Zwecken staatliches Handeln dient und worin dieses Handeln seine innere Rechtfertigung findet. Welche Kern- und Zukunftsaufgaben das Land wahrnehmen muss, ist in unserer parlamentarischen Demokratie das Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs und wird alle fünf Jahre durch den Ausgang der Landtagswahlen manifestiert. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben bei der Landtagswahl am 6. Mai 2012 den im Wahlkampf präsentierten politischen Zielen von SPD, Bündnis ´90/Die Grünen und dem SSW eine parlamentarische Mehrheit und somit diesen Parteien den Regierungsauftrag gegeben. Die Koalitionsparteien haben ihre Handlungsfelder und politischen Ziele im Koalitionsvertrag 2012 - 2017 „Bündnis für den Norden – Neue Horizonte für SchleswigHolstein “ formuliert. Genannt werden dort zum Beispiel (keine abschließende Aufzählung ): solide haushalten und Gestaltungsspielräume zurückgewinnen; bessere Bildungschancen von Anfang an (Kita, Schulen, Hochschulen), Schleswig-Holsteins Wirtschaft stärken; Vorreiter der Energiewende werden, die Umwelt schützen; für ein faires Schleswig-Holstein; für ein weltoffenes Schleswig-Holstein; vorsorgende Finanzpolitik ; Kommunen stärken; Kultur und Minderheiten; gute Arbeit, Mindestlohn und Tariftreue; Wirtschaftsförderung; Fachkräfte; Tourismus; Verkehr; Infrastruktur; Kooperation mit Dänemark, Ostsee- und Nordseestrategie, Metropolregion Hamburg; Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und ländlicher Raum, Tierschutz und Fischerei ; Soziales, Gesundheit und Gleichstellung; Familie, Kinder, Jugendliche; Armutsbekämpfung , innere Sicherheit, Polizei; Bauen und Wohnen; Integration von Flüchtlingen; Bürgerbeteiligung; Netzpolitik; Medien. Die Aufgaben werden durch Gesetzes- und andere Initiativen der Landesregierung, durch solche aus der Mitte des Landtags oder auch durch Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten und anderer Kabinettsmitglieder konkretisiert. Weitere Konkretisierungen nimmt im parlamentarischen Prozess der Landtag vor, insbesondere mit seinen Entscheidungen über Gesetze und den Landeshaushalt.