SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2640 18. Wahlperiode 2015-01-30 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Gymnasien mit Gemeinschaftsschulteil 1. Bis wann müssen die Schulen die Konzepte an die neue Gesetzeslage ange- passt haben? Antwort: Die Konzepte wurden für alle Gymnasien mit Gemeinschaftsschulteil bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 genehmigt. 2. Gibt es eine Rahmenrichtlinie, nach der die Schulen ihre Umwandlung vorneh- men? (a) Wenn ja, welche? (b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Schulartänderung von Regionalschule zu Gemeinschaftsschule erfolgte gemäß § 147 Abs. 1 Satz 2, § 146 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) zum 01.08.2014; der mate- riell-rechtliche Rahmen für die Umwandlung der Regionalschulteile in Gemein- schaftsschulteile ist durch die Gemeinschaftsschulverordnung gegeben. Drucksache 18/2640 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Wie bei den Regionalschulen des Landes erfolgt auch die Umwandlung der bisheri- gen Gymnasien mit Regionalschulteil in Gymnasien mit Gemeinschaftsschulteil auf- wachsend und beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 oder in Anwendung von § 148 Abs. 5 Satz 2 SchulG mit den Jahrgangsstufen 5 und 6. 3. Sieht das Bildungsministerium vor, dass Lehrkräfte des bisherigen Regional- schulteils auch ohne gymnasiale Lehrbefähigung im Gymnasialteil/Oberstufe unterrichten? Antwort: Lehrkräfte der Laufbahn Realschulen können nach schon lange geltender Rechtsla- ge in der Sekundarstufe I von Gymnasien eingesetzt werden, wenn keine Lehrkräfte der Laufbahn Gymnasien mit dem benötigten Fach zur Verfügung stehen. Von dieser Regelung wurde und wird an den Gymnasien des Landes hin und wieder Gebrauch gemacht. Ein Einsatz von Lehrkräften des Gemeinschaftsschulteils ohne gymnasiale Lehrbefähigung in der Oberstufe ist nicht vorgesehen. 4. Als Gemeinschaftsschulen sind die Schulen verpflichtet, mehr Differenzierungs- stunden zu erteilen, als die bisherigen Regionalschulen (a) werden die Stellenbudgets der Schulen entsprechend angepasst? (b) werden die Stellenbudgets von Gymnasium und Gemeinschaftsschule ge- meinsam berechnet, oder werden die Stellenberechnungen der beiden Schular- ten getrennt vorgenommen? (c) Schließt das Bildungsministerium aus, dass aufgrund der Umwandlung von Regional- und Gemeinschaftsschulen an diesen Schulen im Ergebnis dem Gymnasialteil weniger Lehrerstunden zur Verfügung stehen? Antwort: a) Die Anpassungen wurden für die 5. Jahrgangsstufe bereits zum Schuljahr 2014/15 vorgenommen. Sie werden in den Folgejahren mit dem Aufwuchs der Gemein- schaftsschulteile fortgesetzt. b) Die Stellenberechnungen werden nach dem geltenden Planstellenzuweisungsver- fahren für den Gymnasial- und den Gemeinschaftsschulteil, in Büsum zusätzlich für den Grundschulteil, getrennt vorgenommen. 3 c) Ja, weil die Planstellenzuweisung für den Gymnasialteil nach denselben Kriterien und mit denselben Zuweisungsfaktoren erfolgt wie für die übrigen Gymnasien des Landes. Gemäß Antwort b) erhalten die Schulen zusätzliche Planstellen der Lauf- bahn Gymnasien für den Einsatz in der Gemeinschaftsschule.