SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2644 18. Wahlperiode 2015-01-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Überwachung des Anti-Atom-Camps 1. Welche Polizeidienststellen waren mit dem Anti-Atom-Camp 2014 in Kiel oder mit Teilnehmern daran befasst (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle und deren Aufgabe / Funktion in Bezug auf das Camp)? Antwort: Das Landespolizeiamt (LPA) als einsatzführende Dienststelle, die Abteilung 4 des LPA für die Aufklärung auf dem Wasser, die Polizeidirektion (PD) Neumünster, die PD Kiel sowie die PD für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein für die landseitige Aufklärung, taktische Kommunikation und im jeweiligen Zuständigkeitsbereich erforderliche operative Maßnahmen. 2. Wie viele Hubschraubereinsätze fanden auf Grund des Camps statt? Antwort: Die Landespolizei hat keine Hubschrauber eingesetzt. Drucksache 18/2644 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3. Auf welcher juristischen Grundlage und nach welchen Polizeirichtlinien wurden Helikopterflüge genehmigt, insbesondere wenn der Helikopter während des Fluges ohne Positionslampen im Einsatz war? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Waren die Helikopterflüge bei der Luftraumüberwachung angemeldet? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Wie viele Beamte waren auf Grund des Camps im Einsatz? Antwort: Samstag, 09.08.2014: 193 Einsatzkräfte Sonntag, 10.08.2014: 195 Einsatzkräfte Donnerstag, 14.08.2014: 163 Einsatzkräfte An den anderen Tagen (11.-13.08.2014 und 15.-16.08.2014): jeweils 15 Einsatzkräfte 6. Wurde das Camp observiert und, wenn ja, wie häufig oder wie lange? Antwort: Nein. 7. Fand eine offene Aufklärung des Camps statt und wenn ja, wie häufig oder wie lange? Antwort: Über die Einheit „Taktische Kommunikation“, die sich den Teilnehmern beim Aufbau des Camps vorgestellt und als ständige Ansprechpartner angeboten hatte. Gespräche wurden nicht statistisch erfasst. 8. Fand eine Observation oder Aufklärung von Besuchern des Camps auch außerhalb des Camps im Kieler Stadtgebiet statt? In welcher Form, wo und wann? Antwort: Es erfolgten am Donnerstag, 14.08.2014, offene Aufklärungsmaßnahmen in Kiel, Mercatorstraße und Düsternbrooker Weg, aus Anlass von versammlungsrechtlich nicht explizit angemeldeten Aktionen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2644 9. Welche technischen Mittel kamen zum Einsatz (einschließlich der sich auf den Helikoptern befindlichen)? Antwort: Aufklärungsmaßnahmen erfolgten ohne technische Einsatzmittel. 10. Fand eine Telekommunikationsüberwachung oder der Einsatz von IMSICatchern statt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11. Welche Gefahrenprognose wurde für das Camp erstellt? Antwort: Rechtswidrige Blockaden durch Abseilaktionen oder andere Protestformen auf dem Lande und auf dem Wasser sowie Verstöße gegen das Versammlungsrecht . 12. Wurde die Gefahrenprognose im Laufe der Woche modifiziert und wenn ja, in welcher Form? Antwort: Ja. Die Beurteilung der (Gefahren-) Lage ist ein ständiger Prozess des polizeilichen Einsatzmanagements. Aufgrund des friedlichen Verlaufs und der daraus abgeleiteten günstigen Gefahrenprognose erfolgte während des Camps eine deutliche Reduzierung der polizeilichen Einsatzkräfte.