SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2660 18. Wahlperiode 06. Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Zusatz-Weiterbildungen "Klinische Notfall- und Akutmedizin" und "Krankenhaushygiene " für Ärzte 1. Wie steht die Landesregierung zu der Einführung der Zusatz-Weiterbildung "Klini- sche Notfall- und Akutmedizin" in Berlin? Setzt sie sich für die Einführung einer solchen Zusatz-Weiterbildung auch in Schleswig-Holstein ein? Antwort: Die Landesregierung begrüßt die Einführung einer Zusatz-Weiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit der Bundesärztekammer, Fachgesellschaften und anderen Landesärztekammern an einer Ergänzung der Weiterbildungsordnung . 2. Wie steht die Landesregierung zu Plänen des Landes Berlin, zur Stärkung der Qualität der notfallmedizinischen Versorgung über den Krankenhausplan dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser mit Notaufnahme ausreichend Ärzte mit der ZusatzWeiterbildung "Klinische Notfall- und Akutmedizin" beschäftigen? Hat die Landesregierung entsprechende Pläne für Schleswig-Holstein? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt den Krankenhausplan des Landes zu überarbeiten . Dieses wird die Überprüfung und Erweiterung der derzeit im aktuellen Krankenhausplan festgelegten Kriterien zur Teilnahme an der stationären Notfallversorgung beinhalten. Bei dieser Überarbeitung wird die Landesregierung die Drucksache 18/2660 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Vorhaben anderer Bundesländer analysieren und bewerten, ob deren Übertragung auf Schleswig-Holstein sinnvoll sein könnte. Die Frage der Qualifikation der ärztlichen Mitarbeiterinne und Mitarbeiter wird dabei ein Kriterium sein. Im Fokus der Überplanung wird darüber hinaus die Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder AG zum Thema Notfallversorgung stehen. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bundesgesetzgeber diese Vorgaben bundesgesetzlich umsetzen wird und in der Folge der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) Mindestvoraussetzungen für die Teilnahme von Krankenhäusern an der stationären Notfallversorgung festlegen wird. Im Rahmen der Neufassung des Krankenhausplanes wird dann geprüft, ob diese Vorgaben für die Mindestvoraussetzungen (einschl. der ärztlichen Qualifikation) ausreichend sind, um die stationäre Notfallversorgung in Schleswig-Holstein weiter zu verbessern oder ob weitere landesspezifische Vorgaben notwendig und rechtlich möglich sind 3. Wie häufig setzen Krankenhäuser in der Notaufnahme Assistenzärzte ein? Hält die Landesregierung diese Häufigkeit für sachgerecht? Antwort: Daten über das Verhältnis von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung sowie Fachärztinnen und Fachärzten in den Notfallaufnahmen schleswig-holsteinischer Krankenhäuser liegen der Landesregierung nicht vor. Die ärztliche Besetzung der Notaufnahme in den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern ist unterschiedlich ausgestaltet je nach Versorgungsauftrag und Größe des Krankenhauses. Darüber hinaus gibt es, abhängig von der jeweiligen Krankenhaus internen Struktur, sowie des tatsächlichen Bedarfs Unterschiede in der ärztlichen Besetzung. Bis vor wenigen Jahren war es an vielen allgemeinversorgenden Krankenhäusern üblich, dass die Notaufnahme von einem Oberarzt geleitet wurde und ein großer Teil der Dienste von Ärztinnen und Ärzten geleistet wurde, die sich in Weiterbildung für unterschiedliche Fächer befanden (Chirurgie, Innere Medizin). Diese wurde nach Bedarf und in Zeiten mit einem besonders hohen Notfallaufkommen durch Fachärztinnen und Fachärzte ergänzt. Mittlerweile organisieren größere Krankenhäuser Notfallaufnahmen häufiger als eigenständige Abteilungen mit entsprechend zugewiesenen Fachärztinnen und Fachärzten sowie Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung. Dabei setzt sich die Erkenntnis durch, dass erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte in den Notfallaufnahmen benötigt werden. Hinzu kommen spezialisierte Notfallaufnahmen, wie z.B. Traumzentren oder auch Perinatalzentren. Krankenhäuser mit solchen Zentren haben sich im Rahmen von Zertifizierungen oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verpflichtet , speziell weitergebildetes ärztliches wie auch pflegerisches Personal für die Notfallaufnahmen vorzuhalten. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2660 Die Landesregierung begrüßt diese Entwicklungen und hat die spezialisierten Zentren im Krankenhausplan des Landes ausgewiesen. 4. Gibt es Hinweise auf eine Zunahme der Überlastungs- beziehungsweise Gefährdungsanzeigen des in Notaufnahmen tätigen Pflegepersonals? Wenn ja, in welcher Anzahl und für welche Tage und Situationen (tagsüber, nachts, Wochenenden, Urlaubszeiten, Krankheitsausfälle etc.)? Antwort: Der Landesregierung liegen – mit Ausnahme des Universitätsklinikums Schleswig -Holstein – keine Daten von Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen vor. Hierbei handelt es sich um unternehmensinterne Daten, die für die Landesregierung nicht zugänglich sind. 5. Wie steht die Landesregierung zu der Einführung der Zusatz-Weiterbildung "Krankenhaushygiene" in Berlin? Setzt sie sich für die Einführung einer solchen Zusatz-Weiterbildung auch in Schleswig-Holstein ein? Antwort: Die Qualifikation von Krankenhaushygienikern ist Gegenstand der Regelungen der „Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (Medizinische Infektionspräventionsverordnung – MedIpVO)“.Die Verordnung ist 2011 in Kraft getreten und wird auf der Basis der Ergebnisse der infektionshygienischen Überwachung der Gesundheitsämter bis 2016 evaluiert. Auf die Regelungen zur Qualifikation von Krankenhaushygienikern wird im Rahmen der Evaluation besonderes Augenmerk gelegt. Die Landesregierung begrüßt die Einführung einer Zusatz-Weiterbildung „Krankenhaushygiene“ als Ergänzung der bereits möglichen Qualifikation zur Fachärztin oder zum Facharzt für „Hygiene und Umweltmedizin“. Auch hier finden Abstimmungsgespräche auf Bundesebene statt. Übergangsweise wurde von der Bundesärztekammer eine umfangreiche curriculare Fortbildung geschaffen, die auf der Basis einer Facharztqualifikation mit der führbaren Bezeichnung „Krankenhaushygiene“ abschließt. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein bietet in Zusammenarbeit mit weiteren norddeutschen Ärztekammern für Ärztinnen und Ärzte eine entsprechende Qualifikation an. 3