SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2669 18. Wahlperiode 11.02.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Neuordnung der Hochschulmedizin Vorbemerkung des Fragestellers: In ihrem Bericht über die Umsetzung des Konsolidierungsprogramms gemäß § 5 des Stabilitätsratsgesetzes, Umdruck 18/3824, beschreibt die Landesregierung unter der laufenden Ziffer 21 - Neuordnung der Hochschulmedizin Einsparungen in Höhe von 20 Mio. €. Die für den Bericht zuständige Finanzministerin, Monika Heinold, teilte in der 83. Sitzung des Finanzausschusses am 15. Januar 2015 mit, es handele sich dabei um eine neue Meldung aus dem Bericht vom 8. Oktober 2012: „Die Maßnahme wurde ersetzt.“ In der Plenarsitzung vom 22. Januar 2015 behauptete Wissenschaftsministerin Kristin Alheit, der Vorgang habe seinen Ursprung vor fünf Jahren. 1. Welche Positionierung der Landesregierung hinsichtlich dieser Maßnahmen stimmt? Antwort: Da eine Maßnahme aus dem Bereich Hochschulmedizin („Angleichung der Aufnahmekapazitäten des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts bei den Studienplätzen in der Medizin“) durch eine andere Maßnahme im Bereich der Hochschulmedizin („Neuordnung der Hochschulmedizin“) ersetzt wurde, stimmen Drucksache 18/2669 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 beide Positionierungen. 2. Weiterhin verwies Ministerin Alheit auf „[...] die 20 Mio. €, die wir ja dann konkretisieren mussten.“ Wo tauchen die 20 Mio. € vor dem Bericht vom 8. Oktober 2012 im Bezug auf Hochschulmedizin auf? Antwort: Die Maßnahme „Angleichung der Aufnahmekapazitäten des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts bei den Studienplätzen in der Medizin“ war in den Meldungen an den Stabilitätsrat vom Oktober 2011 und April 2012 enthalten. Mit der politischen Zielsetzung dieser Landesregierung, die Hochschulmedizin am Standort Lübeck zu erhalten, wurde diese Maßnahme seit Beginn dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt. Vielmehr wurde die Ersatzmaßnahme „Neuordnung der Hochschulmedizin“ im Oktober 2012 an den Stabilitätsrat gemeldet und mit einer mittelfristigen Entlastung in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro konkretisiert.