SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/267 18. Wahlperiode 2012-11-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (DIE PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Stand des Projektes über die technische Kooperation bei der Telekommunikationsüberwachung der Polizei im Verbund der norddeutschen Küstenländer Im Jahr 2011 wurde in Schleswig-Holstein ein Projekt über die technische Kooperation bei der Telekommunikationsüberwachung der Polizei im Verbund der norddeutschen Küstenländer begonnen. Folgende Fragen stellen sich dazu: 1. Wie ist der aktuelle Status des Projektes? Antwort: Der Projektauftrag beinhaltet zwei Komplexe: 1. die Umsetzung einer technischen Kooperation im Bereich der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Verbund der norddeutschen Küstenländer (Phase 1) sowie 2. die Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur vollständigen Zentralisierung der TKÜ in einem gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) TKÜ Polizei der norddeutschen Küstenländer (Phase 2). In der ersten Phase sollen im Wege einer technischen Kooperation unter den norddeutschen Küstenländern dringend benötigte Kompensationsmöglichkeiten beim Ausfall der ländereigenen TKÜ-Anlage geschaffen werden, sowie ein erforderlicher Ausgleich bei Lastspitzen eines Landes im Bereich der IPbasierten TKÜ. Drucksache 18/267 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die technische Kooperation mit dem Standort Hamburg konnte zum 02.04.2012 erfolgreich umgesetzt werden. Die Anbindung an den Standort Hannover ist vorbehaltlich noch durchzuführender Testphasen für November /Dezember 2012 geplant. Mit der Realisierung der Anbindung an den Standort Hannover wäre die Phase 1 für Schleswig-Holstein abgeschlossen. Die Planungen für die Phase 2 laufen parallel und dauern noch an. 2. Welche Synergieeffekte erwartet die Landesregierung davon? Antwort: Der Einsatz der Telekommunikationsüberwachung hat sich für die Polizei zu einem der wichtigsten Ermittlungsinstrumente bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität entwickelt. Der rasante technologische Fortschritt, vor allem im Bereich der IP-basierten Kommunikation, stellt Bund und Länder gleichermaßen vor die Notwendigkeit, in immer kürzer werdenden Innovationszyklen für den TKÜ-Einsatz ihrer Ermittlungsbehörden in erheblichem Maße zu investieren. Von der Kooperation und Zentralisierung erwartet die Landesregierung kurzfristig einen länderübergreifenden technischen Ausfallschutz, sowie mittel- und langfristig eine spürbare Kostenentlastung für alle Partnerländer. Die norddeutschen Küstenländer folgen mit dieser Entwicklung im Übrigen dem gleichen Weg, wie er auch vom Bund für seine Sicherheitsbehörden beschritten wird.