SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2672 18. Wahlperiode 15-02-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Innovationsförderung für schleswig-holsteinische Werften zur Sicherung von Arbeitsplätzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Innovationsförderung der schleswig-holsteinischen Werften erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze “ und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt . Das Land zahlt aus dem unten genannten Haushaltstitel seinen jeweiligen 50%igen Kofinanzierungsanteil, sobald das BAFA die Fälligkeit der Förderung bestätigt hat. Da die erbetenen Angaben unzulässige Rückschlüsse auf die Zuwendungsempfänger ermöglichen, werden die Daten zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Zuwendungsempfänger in aggregierter Form zur Verfügung gestellt. 1. Welche Werften, Unternehmen und konkreten Projekte wurden durch den Haushaltstitel 892 05 im Einzelplan 06 Kapitel 12 in der 18. Wahlperiode bereits gefördert? Bitte einzeln und mit der jeweiligen Fördersumme aufführen. Antwort: In der 18. Wahlperiode wurden bisher insgesamt fünf Neubauprojekte schleswig -holsteinischer Werften mit 4.929.675 € aus dem Landeshaushalt gefördert . 2. Mit welcher Begründung ist die Förderung jeweils bewilligt worden? Bitte einzeln erläutern. Drucksache 18/2672 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Die Innovationsbeihilfen dienen dem Erhalt und der Steigerung der Innovationstätigkeiten und Innovationsfähigkeiten der schleswig-holsteinischen Werften. Gefördert wurden der Bau von innovativen Typschiffen mit innovativen Komponenten und Systemen. Alle Projekte wurden auf Basis der Richtlinie des Bundesprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ gefördert.