SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2674 18. Wahlperiode 12.02.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Breyer und Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Umgang der HSH-Nordbank mit Forderungen 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob, wann und in welcher Höhe die HSH Nordbank Geschäftspartnern in erheblichem Umfang (ab 100 Mio. Euro) Verbindlichkeiten erlassen hat? Antwort: Nein. Diese Frage betrifft die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Bank. Bestimmte, fallbezogene Forderungserlasse der HSH Nordbank sind der Landesregierung nicht bekannt. Bei den erfragten Informationen handelt es sich um Gegenstände des operativen Geschäfts. Weiter gehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. 2. Wenn ja, wann sind in welcher Höhe Verbindlichkeiten in dieser Größenordnung erlassen worden? 3. Ist die Landesregierung vor Forderungserlassen in dieser Größenordnung zu informieren? Bedürfen solche Erlasse ihrer Zustimmung oder kann die Bank alleine darüber entscheiden? Antwort: Nein. (vgl. Antwort zu Frage 1) Drucksache 18/2674 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4. Wird oder würde (im gegebenen Fall) der Landtag vor oder nach Forderungserlassen in dieser Größenordnung informiert? Wird oder würde dessen vorherige Zustimmung eingeholt? Antwort: Nein (vgl. Antwort zu Frage 1) 5. Kann die Landesregierung ganz oder im Kern bestätigen oder dementieren, dass die HSH Nordbank dem Hamburger Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, das u.a. Schiffsbeteiligungen und Immobilienfonds emittiert, oder ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten in der Größenordnung von Euro erlassen haben soll? Antwort: Nein (vgl. Antwort zu Frage 1) 6. Kann die Landesregierung bestätigen oder dementieren, dass zum Zeitpunkt des Forderungserlasses Herr Kopper dem Aufsichtsrat der HSH Nordbank vorsaß und Herr Kopper ehemals langjährig Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank war, welche wiederum maßgeblich oder mehrheitlich Inhaberin der Deutschen Postbank war? Kann die Landesregierung weiter bestätigen oder dementieren, dass die Postbank Produkte der Firma MPC vertrieben hatte und sie ein wirtschaftliches Interesse an dem angeblichen Forderungserlass hatte, weil ihr im Fall von Verlusten von Anlegern in die vermittelten Produkte Schadensersatzklagen gedroht hätten? Antwort: Nein. (vgl. Antwort zu Frage 1) 7. Sind wegen des Vorgangs behördliche oder strafrechtliche Ermittlungen im Gange? Beabsichtigt die Landesregierung, solche Ermittlungen in Gang zu setzen? Antwort: Ob behördliche oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. 8. Kann die Landesregierung ganz oder im Kern bestätigen oder dementieren, dass die HSH Nordbank der Reederei Schoeller Holdings mit Sitz in Limassol/Zypern oder ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen im September 2014 Verbindlichkeiten in der Größenordnung von Euro erlassen wollte oder dies geprüft hat? Antwort: Nein (vgl. Antwort zu Frage 1) 2