SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2676 18. Wahlperiode 9. Februar 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen Vorbemerkung: Mit Umdruck 18/2886 ist Aufhebung der Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen beantragt worden. Der Antrag ist zur Einholung einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes zunächst zurückgezogen worden. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit der Religionsund Weltanschauungsgemeinschaften möglich und mit den Kirchenverträgen vereinbar sei, dass jedoch im Fall von Meinungsverschiedenheiten darüber die Freundschaftsklausel zu berücksichtigen sei (Umdruck 18/3352). Auf meine Anfrage hin hat das Landeskirchenamt der Nordkirche mir mitgeteilt, dass eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit mit dem Staatskirchenvertrag aus seiner Sicht unvereinbar sei. 1. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der Frage, ob eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen mit den Kirchenverträgen vereinbar ist? Antwort des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa: Die Landesregierung hat sich in dieser Frage bislang keine abschließende Meinung gebildet. Derzeit besteht hierzu im Hinblick auf den Landtagsbeschluss vom 12.12.2013 (Drs. 18/1411) auch kein Anlass, da zunächst die Ergebnisse der darin angeregten Untersuchung auf Bundesebene zum Verhältnis zwischen Kirche und Staat unter Berücksichtigung des Grundgesetzes wie auch die Evaluation des Mittels der Kirchenstaatsvertrages abzuwarten sind. Drucksache 18/2676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Steht die Landesregierung in Verhandlungen zu dieser Frage oder beabsichtigt sie, in Verhandlungen darüber einzutreten? Antwort des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa: Die Landesregierung beabsichtigt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in Verhandlungen hierüber einzutreten. 3. Ist der Landtag nach Auffassung der Landesregierung durch die Freund- schaftsklausel zurzeit gehindert, die gesetzliche Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen aufzuheben ? Antwort des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa: Insoweit wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 4. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um den Landtagsbeschluss „Verhältnis zwischen Kirche und Staat evaluieren" vom 12.12.2013 (Drs. 18/1411) umzusetzen? Antwort des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa: Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage Nummer 10 der Kleinen Anfrage zur „Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen“ vom 22.04.2014 (Drs. 18/1790) verwiesen.