Klein des A und Antw der La Entwic Infrast Vorbem Land a ist (Ver Landes bzw. zu Instand Modern auf den 1. W e    A S k SCHLES 18. Wahlp ne Anfra bgeordne wort andesreg cklung der truktur (Na merkung: D usweislich rkehrssyste sliegensch ur Wiederh dhaltung, In nisierung, n Schwerp Wie haben Unterhaltu entwickelt?  Für 201 Ausgab  Es wird prozen insgesa  Erforde Antwort: Soweit Da konnten, s WIG-HOLS periode age eten Patr gierung - r Landesa achfrage) Die folgend h des Infras eme, Wass aften, Kult herstellung nstandsetz Umbau, Au unkt der M n sich die g ung öffentlic ? 14 und 201 ben gebete d gebeten, tualer Ante amt darzus erlichenfall ten vorlieg sind Ansätz STEINISCH ick Breye - Finanzm usgaben f den Fragen strukturber serbau, Bil ur). Unterh der Funkt zung, Erne usbau ode Maßnahme geplanten u cher Infras 15 wird um en. die Ausga eil an den A stellen. s wird die gen bzw. m ze und Ist-A ER LANDT er (PIRAT inisterium für die Un n beziehen richts (Drs. ldungswes haltung bez tionsfähigk euerung od er Neubau. abgestellt und die tat struktur im m Angabe d aben sowo Ausgaben Frist zur B mit vertretba Ausgaben TAG TEN) nterhaltung n sich auf d . 18/2558) sen, Gesun zeichnet M keit öffentlic der Ersatzb Im Fall vo t werden. tsächlichen Sinne der der im Hau hl in absol des jewei Beantwortu arem Aufw für die Un Drucks g öffentlic die Infrastru überwiege ndheitswes Maßnahme cher Sache bau) in Abg on Übersch n Ausgabe Vorbemer ushaltsplan uten Zahle ligen Land ng gerne v wand ermitt terhaltung sache 18/ 12.0 cher uktur, für d end verantw sen, sonsti en zum Erh en (z.B. du grenzung z hneidungen en für die rkung seit 2 n angesetz en als auch deshausha verlängert. telt werden g der im /2678 02.2015 die das wortlich ge halt urch zu n soll 2005 zten h als lts n Drucksache 18/2678 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Infrastrukturbericht (Drs. 18/2558) genannten Bereiche der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 2. Welcher Betrag müsste jährlich in die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur investiert werden, um deren jetzigen Zustand dauerhaft zu erhalten? Antwort: Der jährliche Bedarf an Unterhaltungsmitteln für die einzelnen Infrastrukturbereiche ist aus der letzten Spalte der anliegenden Tabelle abzulesen. 3. Welcher Anteil an den für die Gebäudeunterhaltung verwendeten Mitteln ist für Maßnahmen aufgewendet worden, die nicht unmittelbar zur Pflege, Wartung und Reparatur gedient haben, sondern zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Schadstoffbelastung („funktioneller Umbau“)? Ich bitte um eine jährliche Aufstellung seit 2005, ersatzweise um die Abschätzung des Anteils. Antwort: Die Vorgaben zur Barrierefreiheit (vgl. LBGG SH, LBO, einschlägige technische DIN-Normen), Verbesserung Brandschutz, Verbesserung Energieeffizienz und Verringerung der Schadstoffbelastung sind grundsätzlich im Rahmen der Bauunterhaltung mit umzusetzen. Es werden daher keine gesonderten Haushaltsmittel für Barrierefreiheit, Verbesserung Energieeffizienz und Verringerung Schadstoffbelastung ausgewiesen bzw. veranschlagt. Für den Brandschutz wurden dagegen ergänzende Titel eingerichtet, um eine beschleunigte Umsetzung von bauaufsichtlich dringlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Die vom Fragesteller gewünschte detaillierte Aufteilung ist weder in der Haushaltssystematik noch im SAP-Verfahren vorgesehen. Die ersatzweise vorgeschlagene Abschätzung des Anteils würde in der GMSH einen erheblichen Personalaufwand erfordern. Eine Auswertung ist daher nicht möglich. Anlage zur Antwort der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) Alle Angaben in T Euro 2014 2015 Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ist Ansatz Ansatz Verkehrssysteme Straßen, Radwege, Brücken und Tunnel Ziffer 2.1.1 Epl. 06 22.400,0 31.200,0 20.000,0 28.200,0 24.900,0 36.700,0 18.800,0 26.900,0 24.500,0 30.400,0 27.300,0 25.600,0 22.700,0 21.800,0 20.400,0 32.100,0 17.600,0 21.300,0 30.100,0 29.600,0 36.000,0 Wasserbau Küstenschutz Ziffer 2.2.1 Epl. 13 20.300,0 20.300,0 19.786,0 19.786,0 18.849,0 18.849,0 21.387,0 21.387,0 22.234,0 22.234,0 23.477,0 23.477,0 25.761,0 26.435,0 26.435,0 Häfen Ziffer 2.2.2 Epl. 06 2.846,8 4.191,3 2.968,6 3.650,4 2.059,1 1.606,9 2.347,0 3.097,3 3.626,0 3.423,1 1.937,0 Bildungswesen Hochschulen Ziffer 2.3.1 Epl. 12 3.526,6 3.670,8 4.350,0 4.546,2 4.457,0 4.842,2 4.473,6 4.762,3 4.710,8 5.017,0 4.988,9 5.575,4 4.988,9 5.747,6 4.850,9 5.455,8 4.850,9 7.799,5 4.850,9 4.850,9 10.500,0 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Ziffer 2.3.2 Epl. 12 (bis 2008) 636,2 1.233,4 636,0 562,6 1.082,3 985,1 1.082,3 1.092,2 Gesundheitswesen Krankenhäuser Ziffer 2.4.1 UKSH Ziffer 2.4.2 1.968,9 2.128,5 2.104,0 2.318,6 1.954,5 1.956,7 3.589,4 2.744,0 Sonstige Landesliegenschaften Verwaltungsliegenschaften (ZGB) Ziffer 2.5.1 Epl. 12 (ab 2011) 6.170,0 6.170,0 5.850,0 5.850,0 6.100,0 6.100,0 4.530,0 4.530,0 6.190,0 6.190,0 6.550,0 6.550,0 9.000,0 7.373,4 9.000,0 8.704,6 9.000,0 10.392,6 9.342,0 9.092,0 9.000,0 IT-Netze Ziffer 2.5.1 Epl. 14 1.500,0 Justizvollzugsanstalten Ziffer 2.5.2 Epl. 12 580,0 523,9 600,0 613,9 640,0 973,0 640,0 924,5 637,2 700,8 637,2 778,6 637,2 685,7 637,2 912,7 1.000,0 1.077,7 1.350,0 1.350,0 3.500,0 Weitere Landesliegenschaften Abs. 5 der Ziffer 2.3.1 Epl. 12 1.340,0 1.895,1 1.525,7 1.828,0 1.300,1 1.910,8 1.223,9 1.866,4 1.195,1 1.848,7 1.111,4 2.709,6 1.240,9 2.121,3 1.370,9 2.545,7 1.395,3 1.919,7 2.282,2 1.828,0 4.000,0 Digitalfunk Ziffer 2.6 Epl. 04 1.886,5 2.253,5 2.300,0 Kultur Ziffer 2.7 Epl. 09 459,2 2.171,0 459,2 2.460,7 639,2 2.715,4 639,2 2.147,4 770,0 2.175,0 530,0 1.370,6 650,0 1.636,6 585,0 1.917,6 925,0 1.095,8 2.000,0 2.835,0 1.685,0 Summe Landesausgaben für die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur 49.711,0 50.221,6 59.323,7 68.277,2 70.495,3 64.994,7 65.055,3 80.557,1 73.432,4 Gesamtausgaben Landeshaushalt 8.326.114,0 8.185.235,0 8.332.017,0 8.582.031,0 8.885.792,0 9.305.666,0 9.250.624,0 9.299.035,0 9.644.897,0 Anteil der Landesausgaben für die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur an den Gesamtausgaben 0,60% 0,61% 0,71% 0,80% 0,79% 0,70% 0,70% 0,87% 0,76% 2011 2012 20132005 2006 2007 2008 2009 2010 Jährl. Bedarf Der Digitalfunk befindet sich noch im technischen Wirkbetrieb in der Aufbauphase. Für die Unterhaltung dieser Infrastruktur fielen damit erst ab 2014 regelmäßige jährliche Ausgaben an. Eine Angabe der Ausgaben ist erst ab 2008 (Gründung des LKNSH ) möglich. Die genannten Ausgaben ab 2006 brücksichtigen die über die GMSH abgewickelten Maßnahmen. Das UKSH hat darüber hinaus zusätzliche Mittel in die Unterhaltung seiner Infrastruktur investiert, über deren Höhe keine Informationen vorliegen. Daher kann auch keine Aussage über den jährlichen Bedarf an Unterhaltungsmitteln getroffen werden (Frage 2). Bis 2014 wurden in Landesliegenschaften, ohne Hochschulen und UKSH, die durch IT-Maßnahmen ausgelösten baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung aus dem Epl. 12 finanziert. In 2015 sind 500.000 € für die Unterhaltung der IT-Netze vorgesehen, die im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aller Titel im IT-Budget (Kap. 1402) erwirtschaftet werden. Ab 2016 werden für entsprechende Aufgaben 1,5 Mio. € jährlich im Haushaltsplan veranschlagt. Infrastrukturbericht Epl. aktuell Seit 2009 erhalten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen Betriebs- und Investitionszuschüsse vom Land. Angaben zu Landesausgaben für die Unterhaltung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen sind aus den Haushalts- und Wirtschaftsplänen der Forschungseinrichtungen nicht abzulesen. Ausgewiesen sind Soll- und Ist-Angaben zu Investitionen, ohne dass diese in Landesausgaben für Unterhaltung oder in Landesausgaben zur Durchführung der in Frage 3 genannten Maßnahmen aufgeschlüsselt sind. Die Fragen 1 bis 3 sind daher nur mit umfangreichen Recherchen und langwierigen Nachfragen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu beantworten. Dies ist in der für die Beantwortung der kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Infrastrukturbereich Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) finanzieren die Länder die Investitionskosten der im Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser (außer Universitätskliniken). Gefördert werden nach dem KHG die Kosten für Errichtung (Neubau, Umbau und Erweiterungsbau) sowie die Anschaffung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Verbrauchsgütern. Nicht gefördert werden Maßnahmen die der Instandhaltung (einschl. Brandschutz) dienen (einschl. Wiederbeschaffung). Diese sind nach dem KHG und ergänzender Rechtsprechung durch die Erlöse aus Krankenhausbehandlung (DRG-System und Pflegesatz) zu finanzieren. Daher wird für die Kleine Anfrage für den Bereich Investitionsförderung nach dem KHG Fehlanzeige gemeldet. Ohne Personalkosten, diese sind in den Zahlen für den Küstenschutz mit enthalten, eine Aufteilung ist nicht möglich