SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2679 18. Wahlperiode 2015-02-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Zentren für inklusive Bildung (ZIB) Vorbemerkung des Fragestellers: Das Inklusionskonzept der Landesregierung sieht die Schaffung sogenannter Zen- tren für inklusive Bildung (ZIB) vor. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit den Zentren für inklusive Bildung wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages 2012 bis 2017 umgesetzt, wonach die Förderzentren erhalten bleiben, aber zuneh- mend mehr als Kompetenzzentren zur Unterstützung anderer Schulen arbeiten sol- len (vgl. dort Randnummern 698 und 699). In diesem Sinne sind mehrere Förderzen- tren bereits insoweit „Kompetenzzentren“, als sie keine oder nur noch eine sehr ge- ringe Zahl von Schülerinnen und Schülern im eigenen Haus unterrichten und ihre fachliche Kompetenz in den Dienst der Regelschulen stellen. Diese unterstützende Funktion, die Förderzentren für die inklusive Beschulung erfüllen, gewinnt eine immer stärkere Bedeutung. Aus diesem Grund soll die schon begonnene Entwicklung fort- gesetzt und systematisiert werden. Dabei kann beispielsweise an die Erfahrungen des im Bericht der Landesregierung „Inklusion an Schulen“ erwähnten Förderzent- rums Schleswig-Kropp (vgl. LT-Drs. 18/2065, S. 67) angeknüpft werden, das bereits - 2 - wie ein mögliches Zentrum für inklusive Bildung entwickelt ist. Entsprechende Ansät- ze gibt es jedoch schon in allen Regionen des Landes. 1. Welche Aufgaben sollen die Zentren für inklusive Bildung konkret wahrnehmen und wie unterscheiden sie sich im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung a) inhaltlich und b) funktional von den Förderzentren vor Ort? Antwort: Die Aufgaben der Zentren für inklusive Bildung sind im Inklusionskonzept der Lan- desregierung beschrieben (LT-Drs. 18/2065, S. 12). Danach soll es zu den Aufgaben der Zentren für inklusive Bildung gehören, im Interesse der Schulen und zu deren Entlastung vor allem die Kooperation mit anderen Leistungs- und Kostenträgern - insbesondere der Kinder- und Jugend- bzw. Sozialhilfe zu initiieren und zu steuern. Im Hinblick auf die rechtskreisübergreifende Aufgaben, die insbesondere bei der Ko- operation mit der Kinder- und Jugendhilfe zu leisten sind, unterscheiden sich die Zentren für inklusive Bildung von den „Förderzentren vor Ort“, die vorrangig entweder eigene Schülerinnen und Schüler unterrichten oder sich an der Planung und Durch- führung des gemeinsamen Unterrichts in Regelschulen beteiligen. Im Konzept ist vorgesehen, dass die Zentren für inklusive Bildung demgegenüber keine eigenen Schülerinnen und Schüler unterrichten sollen sondern „Schulen ohne Schüler“ sind, die im Sinne von § 45 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) die inklusive Beschu- lung fördern. Danach soll es unter anderem auch zu ihren Aufgaben zählen, die mul- tiprofessionellen Teams an den Regelschulen zu beraten und an der temporären Förderung von Kindern und Jugendlichen in separaten Lerngruppen mitzuwirken. 2. In welchem Zeitraum sollen die Zentren an welchen Standorten und mit wel- chem a) personellen und b) finanziellen und c) sächlichen Mitteleinsatz eingerichtet werden? Wer trägt die Kosten, aufgeschlüsselt nach a, b, und c? - 3 - Antwort: Wie bereits in der Vorbemerkung der Landesregierung ausgeführt, sollen die geplan- ten Zentren für inklusive Bildung an die schon eingeleitete Weiterentwicklung beste- hender Förderzentren anknüpfen. Es ist daher weder erforderlich noch vorgesehen, neue Standorte zu errichten. Der bereits laufende Prozess der teilweisen Umsteue- rung und Anpassung an einen veränderten Bedarf soll vielmehr im Rahmen vorhan- dener Ressourcen bewältigt werden. Im Hinblick auf den personellen, finanziellen und sächlichen Mitteleinsatz treten deshalb grundsätzlich keine Veränderungen ein. 3. Welche Wechselwirkungen werden durch das parallele Vorhandensein von Zentren für inklusive Bildung einerseits und Förderzentren andererseits erwartet bzw. erzeugt? Antwort: Es werden positive Wechselwirkungen insofern erwartet, als die Zentren für inklusive Bildung die Regelschulen bei ihrem Inklusionsprozess dadurch noch stärker unter- stützen können, dass sie ihre Dienstleistungsfunktion über alle Förderschwerpunkte hinweg erfüllen und weiter ausprägen. Darüber hinaus wird es weiterhin Förderzen- tren geben, deren spezifische Kompetenz vor allem im Unterricht für die eigenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt.