SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2683 18. Wahlperiode 15-02-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Partnerprogramm "Schleswig-Holstein. Der echte Norden." Vorbemerkung des Fragestellers: Schleswig-Holsteins neues Partnerprogramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden .“ wird auf dem Internetauftritt der WT.SH beworben. Unternehmen werden in das Partnerprogramm aufgenommen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu heißt es auf der Internetseite der WT.SH (http://wtsh.de/partnerprogramm/): „Voraussetzung für eine Aufnahme in das Partnerprogramm ist, dass folgende Grundanforderungen erfüllt werden: - die üblichen Compliance Standards werden eingehalten und darüber hinaus genügt der Bewerber auch ethischen und moralischen Ansprüchen - der Bewerber ist nicht in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs eingetragen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Das Partnerprogramm wurde von der WT.SH entwickelt und wird auch dort begleitet. Der Internetauftritt der WT.SH, der zum 3. Februar 2015 überarbeitet worden ist, liegt ebenfalls in der Verantwortung der WT.SH und gehört mithin nicht zum Regierungshandeln im engeren Sinne, wird aber vom Fragerecht der Abgeordneten aus Artikel 29 der Landesverfassung erfasst. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage fußt auf den Angaben der WT.SH. 1. Wie viele Unternehmen haben sich bis zum 30. Januar 2015 für das Partnerpro- gramm „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ beworben? Drucksache 18/2683 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Bis zum 30. Januar 2015 haben sich neun Unternehmen bei der WT.SH um eine Partnerschaft beworben. 2. Wie viele und welche der Bewerber sind nach den oben genannten Vorausset- zungen nicht in das Partnerprogramm aufgenommen worden? Bitte einzeln aufführen . Antwort: Keine 3. Wer führt die Prüfung der oben genannten Voraussetzungen durch? Antwort: Die Unternehmen weisen die Voraussetzungen durch Eigenerklärungen nach. Bislang sind keine Zweifel an deren Richtigkeit aufgetreten; insoweit haben keine Prüfungen stattgefunden; für eine etwaige Prüfung zuständig ist die WTSH. 4. Gibt es einen Anforderungskatalog, der die ethischen und moralischen Ansprüche aufführt? Wenn ja, bitte beilegen. Wer hat diesen Anforderungskatalog zusammengestellt ? Auf welcher Grundlage wurden diese Standards zusammengestellt? Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt dann die Prüfung nach den ethischen und moralischen Ansprüchen? Antwort: Das Partnerprogramm befindet sich noch in der Aufbauphase. Derzeit gibt es noch keine abgestimmten Kriterien. Bei den bisherigen Bewerbungen war eine gesonderte Prüfung nicht erforderlich. 5. Wie und mit welchem zeitlichen Aufwand werden die Voraussetzungen konkret überprüft? Bitte aufschlüsseln nach: a) Compliance Standards b) Ethischen und moralischen Standards Antwort: Siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4. 6. Gibt es bestimmte Branchen, die nach Ansicht der Landesregierung grundsätzlich nicht für das Partnerprogramm in Frage kommen, aufgrund ihrer a) Compliance Standards b) Ethischen und moralischen Standards? Wenn ja, welche? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2683 3 Antwort: Nein, grundsätzlich kommen alle Wirtschaftszweige entsprechend der Klassifikation des statistischen Bundesamtes in Betracht. Allerdings zielt das Partnerprogramm schwerpunktmäßig auf technologieorientierte und innovative Unternehmen ab.