SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2709 18. Wahlperiode 15-02-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße 205: Befahrbarkeit der Straßenbrücke über den Elbe-LübeckKanal bei Büchen – Stand der Ersatzneubauplanung 1. Wie wird sich nach Einschätzung der Landesregierung der Schwerlastverkehr zwischen Büchen und Büchen-Dorf (und damit die Nutzung der Kanalbrücke) – bedingt durch den Kiesabbau in Büchen-Dorf und die komplette Öffnung der A24 Anfang 2016 entwickeln? Antwort: Nach den Antragsunterlagen für die Genehmigung des Kiesabbauvorhabens in Büchen-Dorf ist von zusätzlichen Schwerlastverkehren in Höhe von 60 Lkw/Tag auszugehen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten auf der A 24 Ende dieses Jahres werden keine zusätzlichen Schwerlastverkehre zwischen Büchen und BüchenDorf erwartet. 2. Hält die Landesregierung – vor dem Hintergrund der mittlerweile 25 Jahre andauernden halbseitigen Sperrung der Kanalbrücke bei Büchen – eine komplette Sperrung, eine Sanierung und/oder einen Ersatzneubau für geboten? Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Landesregierung eine Vollsperrung der Kanalbrücke? Antwort: Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Grundsätzlich ja. Allerdings ist die Landesregierung gehalten, bei Mittelknappheit Prioritäten zu setzen. Dabei spielt der Zustand des Bauwerkes eine wichtige Rolle. Gemäß den regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ weist die Brücke bislang keine Mängel auf, die eine Gefährdung der Standsicherheit und der Dauerhaftigkeit des Bauwerkes über den Elbe-Lübeck-Kanal bei Büchen darstellen. Aufgrund der unzureichenden Tragfähigkeit hinsichtlich der Belastung durch LKW-Begegnungsverkehr wurde im Oktober 1990 eine einspurige Verkehrsführung auf der Kanalbrücke eingerichtet, die sicherstellt, dass alle Verkehre die Brücke ohne Gewichtsbeschränkung passieren können. Die Brücke genügt damit bei ordnungsgemäßer Nutzung dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis der Landesstraße 205, so dass aus Sicht des Straßenbaulastträgers abgesehen von der normalen laufenden Unterhaltung kurzfristig keine baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Eine Vollsperrung der Kanalbrücke bei Büchen ist nicht notwendig, hätte aber infolge der unterbrochenen Fahrbeziehungen zwischen Büchen-Dorf und Büchen Umwege für die Verkehrsteilnehmer zur Folge. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Ersatzneubauplanung der Kanalbrücke? Wie bewertet die Landesregierung – vor dem Hintergrund , dass der Elbe-Lübeck-Kanal noch bis 2015 im Bundesverkehrswegeplan steht – die Möglichkeit eines Neubaus als Gemeinschaftsmaßnahme von Land und Bund? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, noch für das Jahr 2015 den Neubau der Kanalbrücke zu beantragen? Wenn nein, aus welchen Gründen? Wenn ja, in welcher Hinsicht beabsichtigt die Landesregierung, für die Bauphase eine angemessene Übergangslösung (z.B. eine Ersatzbrücke) sicherzustellen? 5. Wie wahrscheinlich ist nach Ansicht der Landesregierung eine Herabstufung des Elbe-Lübeck-Kanals wegen zu geringen Frachtaufkommens? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung – vor dem Szenario einer Herabstufung des Elbe-Lübeck-Kanals – im Falle eines Neubaus der Kanalbrücke nach 2015 für eine Kostenbeteiligung des Bundes? Mit Zuschüssen in welcher Höhe ist dann zu rechnen? Die Fragen 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Aus Sicht der Landesregierung ist eine Ersatzneubauplanung für die Kanalbrücke bei Büchen insbesondere vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation nur als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Bund im Zusammenhang mit einem Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals zu betrachten. Der ElbeLübeck -Kanal ist allerdings derzeit vom Bund im Kernnetz der Wasserstraßen in die Kategorie C eingestuft, d.h. ein Ausbau ist grundsätzlich nicht vorgesehen , nur der Bestand wird im Wesentlichen erhalten. Die Landesregierung geht aufgrund des Umfangs des auf dem Elbe-Lübeck-Kanal stattfindenden Güterverkehrs nicht davon aus, dass der Kanal weiter herabgestuft wird. 3 Die Landesregierung setzt sich vielmehr nachdrücklich für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals ein und hat im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Befahrbarkeit des Elbe-Lübeck-Kanals durch den Einsatz größerer Fahrzeuge und die Erhöhung der Abladetiefe angemeldet. Die Bewertung aller bundesweit angemeldeten Projekte durch den vom Bund beauftragten Gutachter dauert noch an. Sollte eine entsprechende Priorisierung des ElbeLübeck -Kanals im BVWP 2015 erfolgen, wird zu gegebener Zeit eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Bund zu planen sein. Als Straßenbaulastträger sieht die Landesregierung derzeit aufgrund der finanziellen Situation keine Veranlassung, die Planungen für einen Neubau der Kanalbrücke aufzunehmen, da nach wie vor die Standsicherheit und die Dauerhaftigkeit gewährleistet sind und das Bauwerk den Anforderungen aus dem Straßenverkehr genügt.