SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2715 18. Wahlperiode 2015-02-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Gastschulabkommen mit der Freien und Hansestadt Hamburg Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Abkommen zum grenzüberschreitenden Schulbesuch zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg gilt bis zum 31. De- zember 2015. Es kann nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ab dem 1. Januar 2016 wirkt es jeweils um ein Kalenderjahr nach. Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Koch (Drs. 18/2119) wurde ausgeführt, dass auf Arbeitsebene erste Gespräche stattgefunden haben. 1. Über welche systematischen Grundsatzfragen müssen weitere Gespräche und Verhandlungen geführt werden? Antwort: Zu klären sein wird, ob es bei dem bisherigen Grundsatz bleibt, dass die Beschulung jeweils im eigenen Land erfolgt. 2. Über welche technischen Detailfragen müssen weitere Gespräche und Ver- handlungen geführt werden? Drucksache 18/2715 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Es sind die gleichen Details zu regeln, die dem derzeit gültigen Abkommen zugrunde liegen. 3. Wann sollen diese Gespräche und Verhandlungen geführt werden und auf wel- cher Ebene? Antwort: Es ist angesichts der Bürgerschaftswahl in Hamburg und deren etwaigen Auswirkun- gen auf die Senatsbildung derzeit nicht konkret zu benennen, wann die Verhandlun- gen wieder aufgenommen werden. Es ist verabredet, dass die Gespräche zeitnah fortgesetzt werden. 4. Wann ist mit dem Endergebnis der Gespräche und Verhandlungen zu rechnen? Antwort: Die Verhandlungen der Landesregierung werden darauf ausgerichtet sein, vor dem Ablauf der Geltungsdauer des bestehenden Abkommens mit Hamburg und vor Ver- abschiedung des Haushaltes 2016 eine Verständigung zu erzielen. 5. Wie stellt sich die Landesregierung die künftige Ausgestaltung des Gastschul- abkommens vor? Antwort: Die Landesregierung wird sich für die Verhandlungen an der im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW formulierten Zielvorstellung orientieren.