SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2717 18. Wahlperiode 2015-02-23 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Geplante Betreuung von Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt 1. Wie soll die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt künftig konkret sichergestellt werden? Antwort: Wie der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 4. Februar 2015 bereits ausführlich erläutert hat (Umdruck 18/4015), sind für die Betreuung der Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung nachfolgende Dienstleistungen ausgeschrieben worden: Tor- und Nachtwache sowie Wochenenddienst. Der Auftrag ist an eine Sicherheitsfirma vergeben worden, die die Liegenschaft in Boostedt seit Jahresbeginn rund um die Uhr bewacht. Sie wird mit der Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung durch Unterbringung von Asylsuchenden die Tor- und Nachtwache sowie den Sicherheitsdienst sicherstellen. Shuttledienst. Der erfolgreiche Auftragnehmer wird den Transport der Asylsuchenden aus Boostedt zur Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster bei behördlichen Anlässen sicherstellen. Der Shuttledienst nimmt seinen Betrieb mit der Unterbringung der Aufnahmeeinrichtung auf. Verpflegung. Der Anbieter wird seine Arbeit nach Fertigstellung der Herrichtung des Speiseraumes sowie der Austeilküche Ende Februar mit Beginn der Unterbringung aufnehmen. Drucksache 18/2717 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Medizinische Servicestelle. Dazu werden zwei Kräfte befristet beim Landesamt für Ausländerangelegenheiten eingestellt. Diese Kräfte sollen Asylsuchende vor Ort versorgen oder aber an Arztpraxen oder Krankenhäuser vermitteln . Die Tätigkeitsaufnahme erfolgt zeitnah vor der Inbetriebnahme der Einrichtung. Betreuung, Beratung und Unterbringung. Die Ausschreibung hat sich verzögert , da sich auf die erste Ausschreibung kein Interessent beworben hatte. Auf die notwendige zweite Ausschreibung ab Mitte Dezember 2014 hat sich ein Interessent beworben, der Mitte Februar auch den Zuschlag erhalten hat. Die Personalgewinnung für die erforderlichen Fachkräfte ist angelaufen. Nach jetzigem Stand kann ab 1. April 2015 mit der schrittweisen Belegung begonnen werden. Willkommenskurse. Die Ausschreibung für Orientierungs- und Deutschkurse in den Landesunterkünften ist vorbereitet, derzeit aber zeitlich noch zurückgestellt worden, um in Boostedt und der Ausbaustufe in Neumünster mit 400 zusätzlichen Plätzen (Fertigstellung Spätsommer 2015) ein einheitliches Angebot anbieten zu können. 2. Welchen Stand hat aktuell die Ausschreibung für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1, Abschnitt „Betreuung, Beratung und Unterbringung “. 3. Welches konkrete Betreuungskonzept liegt der Ausschreibung für die Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt zugrunde? Antwort: Das Betreuungskonzept für die Asylsuchenden in der Aufnahmeeinrichtung Boostedt umfasst folgende Bereiche:  Sicherheit  Hausbetreuung,  Sozialbetreuung/Konfliktmanagement,  Verfahrens- und Perspektivenberatung,  Kinderbetreuung,  qualifizierte Freizeitangebote,  schulvorbereitende Förderung der schulpflichtigen Kinder,  Willkommenskurse. Die Sicherheit umfasst die Komponenten Polizeidienststelle und Wachdienst. Die Polizeidienststelle in der Aufnahmeeinrichtung Boostedt wird ihren Dienst spätestens Mitte März 2015 mit insgesamt vier Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufnehmen. Neben der Bearbeitung von Straftaten an und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unterstützt die vor Ort ansässige Polizei auch die vor Ort tätigen Institutionen bei ihrer Aufgabenerledigung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2717 3 Der Wachdienst hat seine Tätigkeit bereits zu Jahresbeginn 2015 in Boostedt aufgenommen und bewacht die Liegenschaft seither rund um die Uhr. Mit der Inbetriebnahme der Aufnahmeeinrichtung ab 1. April 2015 wird der Wachdienst personell aufgestockt. Unter Hausbetreuung ist die Unterbringung der ankommenden Personen als auch die Hilfestellung bei den alltäglichen Problemstellungen zu verstehen. Die Sozialbetreuung bzw. das Konfliktmanagement soll in erster Linie mögliche Konflikte zwischen einzelnen Bewohnern, aber auch innerhalb von Familien schlichten. Hinzu tritt auch die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, soweit sie nicht der Verantwortlichkeit des Jugendamtes bzw. des Sozialgesetzbuches VIII unterliegen. Die (Asyl-)Verfahrensberatung agiert in erster Linie zu Beginn des Asylverfahrens , die Perspektivenberatung tritt in erster Linie anlass- bzw. nachfragebezogen in Aktion. Der Bedarf besteht parallel zu den in der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführten Verfahrensschritten und ist insoweit davon abhängig. Die Kinderbetreuung soll in erster Linie qualifizierte Freizeitbeschäftigungen für Kinder und Jugendliche innerhalb und außerhalb der Aufnahmeeinrichtung anbieten und in diesem Zusammenhang zum Beispiel möglicherweise auch mit Schulen, Kindergärten oder Sportvereinen kooperieren. Das Angebot soll auf den Besuch einer Kindertagesstätte in der Kommune vorbereiten. Weiterhin sollen qualifizierte und altersunabhängige Freizeitangebote angeboten werden. Darunter wären zum Beispiel Angebote, wie Fitnesstraining, Nähkurse , Filmabende oder Spielturniere zu verstehen. Die schulvorbereitende Förderung schulpflichtiger Kinder, die häufig nur sehr geringe Schulerfahrungen und in aller Regel keine Englisch- und schon gar keine Deutschkenntnisse haben, soll den Kindern beim Start in einer Schule in der Aufnahmekommune helfen. Diese ist zunächst zurückgestellt, bis in einer weiteren Ausbauphase die entsprechenden räumlichen und durch Bereitstellung entsprechender Lehrerstellen die personellen Voraussetzungen geschaffen sind. So lange werden in Boostedt keine schulpflichtigen Kinder untergebracht werden. In den Willkommenskursen sollen die Asylsuchenden eine erste Orientierung im Hinblick auf die deutsche Sprache sowie Gruppeninformationen zum Leben in Schleswig-Holstein, aber auch zum Leben im zukünftigen Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt erhalten. Wie bereits in der Antwort auf Frage 1) erwähnt, sind diese Kurse zunächst zeitlich noch etwas zurückgestellt worden. 4. Ab wann konkret wird eine Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt möglich sein? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1, Abschnitt „Betreuung, Beratung und Unterbringung “. Drucksache 18/2717 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 5. Hat die Landesregierung Versuche unternommen, für den Zeitraum zwischen der baulichen Fertigstellung und dem möglichen Beginn der ausgeschriebenen Betreuungsleistungen eine Übergangslösung mit Sozialverbänden zu treffen , um eine frühe Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung in Boostedt zu ermöglichen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, Warum nicht? Antwort: Neben der Klärung der Frage, ob auch solche Übergangslösungen möglicherweise ausschreibungspflichtig wären, wäre der Zeitraum zwischen der baulichen Fertigstellung und dem Beginn der ausgeschriebenen Betreuungsleistung zeitlich so eng begrenzt, dass sich eine solche Übergangslösung kaum sinnvoll darstellen ließe. Hinzu kommt, dass eine derart kurzfristige Lösung für externe Interessenten nicht attraktiv wäre.