SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2719 18. Wahlperiode 15-02-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planfeststellung für die westliche Elbquerung in Niedersachsen Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung aus der gemeinsamen Planung der zuständigen Behörden beider Bundesländer für den Bau des Elbtunnels hinsichtlich des Zeitpunktes des Planfeststellungsbeschlusses sowie des weiteren Verfahrens für den niedersächsischen Teil vor? Antwort: Für die planungsrechtliche Absicherung der A 20 – Elbquerung werden jeweils sepa- rat und in Eigenverantwortung Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen durchgeführt. Das Verfahren in Schleswig-Holstein ist beendet; der Planfeststellungsbeschluss erging am 30. Dezember 2014. Das Planfeststellungsver- fahren in Niedersachsen läuft noch. Der Beschluss wird für März 2015 erwartet.