SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2721 18. Wahlperiode 2015-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schulkosten unterschiedlicher Fachbereiche bei berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren Welche Schulkosten entstehen im Landesdurchschnitt in den einzelnen Fachberei- chen der berufsbildenden Schulen sowie der Regionalen Berufsbildungszentren (bit- te nach einzelnen Fachbereichen und dann nach Personalkosten entsprechend § 36 SchulG, hierbei § 36 Abs. 2 Nr. 3 und 6 SchulG gesondert ausweisen sowie nach laufenden Sach- und Verwaltungskosten entsprechend § 48 SchulG aufschlüsseln)? Antwort: Die laufenden Sachkosten nach § 48 Schulgesetz (SchulG) und die Verwaltungskos- ten der berufsbildenden Schulen sowie der Regionalen Berufsbildungszentren wer- den als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe von den Schulträgern getragen. Statisti- sche Daten hierzu wurden aufgrund der Neuordnung des Schullastenausgleichs durch die Schulgesetzänderung vom 28.01.2011 letztmalig für das Jahr 2010 ermit- telt. Hierbei wurden die Daten zu den berufsbildenden Schulen für das Jahr 2010 und die Jahre davor nicht nach Fachrichtungen, sondern immer nach Schularten erho- ben. Das erfolgte für die Schulart Berufsschule sowie einerseits für die Schularten Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Berufsoberschule und andererseits für Drucksache 18/2721 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 die Schularten Berufsfachschule und Fachschule jeweils gemeinsam. Gemäß § 36 SchulG trägt das Land die persönlichen Kosten der Lehrkräfte an öffent- lichen Schulen. Eine Aufschlüsselung nach Fachrichtungen in den berufsbildenden Schulen bzw. Regionalen Berufsbildungszentren erfolgt nicht.