SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2722 18. Wahlperiode 2015-02-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Nachfrage - Schulische Assistenz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung plant die Grundschulen zum 1. August 2015 durch schulische Assistenzkräfte im Bereich der Inklusion zu unterstützen. In der Kleinen Anfrage Drs. 18/2474 hat die Landesregierung allgemein zu dem Thema ausgeführt. 1. Mit welchen Qualifikationsanforderungen bzw. Anforderungsprofil werden die Stellen für die schulischen Assistenzkräfte ausgeschrieben? Antwort: Mit der Schulischen Assistenz entsteht ein neues Aufgabenfeld an den Schulen, für das noch kein festes, standardisiertes Berufsbild existiert. Die Qualifikationsanforde- rungen bzw. die Anforderungsprofile an die Schulische Assistenz leiten sich aus de- ren Aufgaben und Tätigkeiten ab. Prägend dafür sind insbesondere die Unterstüt- zung von Lehrerinnen und Lehrern bei der Durchführung des Unterrichts, bei beson- deren Projekten (z.B. Lernen am anderen Ort) und bei außerunterrichtlichen Veran- staltungen (vgl. auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abge- ordneten Heike Franzen (CDU); LT-Drs. 18/2080). Drucksache 18/2722 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Mit welcher Besoldungs- oder Tarifgruppe werden die Stellen ausgeschrieben? Antwort: Sofern der Anstellungsträger einer tariflichen Bindung unterliegt, richtet sich die Ein- gruppierung nach der tariflichen Bewertung der jeweils wahrzunehmenden Aufgaben. Anhaltspunkte können dabei die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern und von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten bieten. 3. Wann werden die Stellen ausgeschrieben? Antwort: Der Zeitplan für die Ausschreibung wird sich an dem Ziel orientieren, die Schulische Assistenz zu Beginn des Schuljahres 2015/16 zu etablieren. 4. Von wem werden die Stellen ausgeschrieben? Wird das Land oder die kommu- nalen Schulträger Personalverantwortung für die schulischen Assistenzstellen tragen? Antwort: Grundsätzlich können die Schulischen Assistenzkräfte bei öffentlichen und bei freien Trägern beschäftigt werden. Zurzeit werden über die konkreten Rahmenbedingungen noch Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt. 5. Welchen Grundschulen werden die Stellen für die schulische Assistenz zuge- ordnet bzw. wie können sich die Grundschulen um diese Stellen bewerben? Antwort: Über die Frage, welche Grundschulen mit Schulischen Assistenzkräften ausgestattet werden, soll die untere Schulaufsicht entscheiden, der empfohlen wird, sich dabei vor Ort eng mit den öffentlichen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe abzustimmen. Da die Schulrätinnen und Schulräte, denen die untere Schulaufsicht obliegt, regelmäßig in einem engen Austausch mit den Grundschulen und den Förderzentren stehen, können sie den jeweiligen Bedarf gemeinsam mit ihnen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen ermitteln. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2722 3 6. Nach welchen Kriterien werden die Stellen an die Grundschulen vergeben? Antwort: Maßgeblich für die Ausstattung der Grundschulen ist deren Bedarf, der sich einer- seits nach den Schülerzahlen und andererseits vor allem nach besonderen Belas- tungsfaktoren bemessen kann. 7. Wie fügen sich die neuen Assistenzstellen in die schon bestehende Schulsozial- arbeit ein? Wie grenzt sich das Aufgabenfeld der schulischen Assistenz von dem der Schulsozialarbeit ab? Antwort: Die Schulische Assistenz stellt ein neues Unterstützungselement der inklusiven Schule dar und erweitert das Spektrum ihrer multiprofessionellen Ausstattung. Während die Schulische Assistenz dazu beiträgt, für alle Kinder die unterrichtlichen Lernbedingungen in einer Klasse zu verbessern, stellt sich der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit demgegenüber weniger unterrichtsbezogen dar. Die Schulsozialar- beit soll insbesondere in das soziale und institutionelle Umfeld der Schule hineinwir- ken. Zu ihrem Auftrag gehören deshalb auch die Beratung von Eltern oder der Kon- takt zu unterstützenden Einrichtungen außerhalb der Schule. Ein Katalog der Aufga- ben, Ziele und Handlungsfelder von Schulsozialarbeit ist im Bericht der Landesregie- rung „Inklusion an Schulen“ (LT-Drucksache 18/2065) enthalten. 8. Wie grenzt sich das Aufgabenfeld der schulischen Assistenz von dem der Schulbegleitung ab? Können durch schulische Assistenzstellen individuelle Leistungsansprüche von Kindern mit Förderbedarf erfüllt werden? Rechnet die Landesregierung mit einem Rückgang von Stellen der Schulbegleitung durch den Einsatz von schulischen Assistenzstellen? Antwort: Die Schulische Assistenz dient innerhalb des in der Antwort zu Frage 1 beschriebe- nen Aufgabenfeldes dazu, die Schule selbst in ihrer Fähigkeit zu stärken, einer hete- rogenen Schülerschaft vor allem im Unterricht noch stärker gerecht zu werden. Die Schulbegleitung dagegen stellt eine individuelle Leistung der sozialrechtlichen Ein- gliederungshilfe dar. Auf diese Leistung hat der einzelne junge Mensch im Falle einer bestehenden oder drohenden Behinderung einen subjektiven Rechtsanspruch.