SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 06.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Nutzung von Landesliegenschaften zur Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen Vorbemerkung Durch Umdruck 18/4022 berichtete die Landesregierung über leerstehende Liegenschaften des Landes sowie deren mögliche Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen . Hierin werden unter A. 1. Liegenschaften aufgeführt, die auf Wunsch der jeweiligen Kommune vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden können. Vorbemerkung der Landesregierung Grundsätzlich ist das Land nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen zuständig. In Lübeck, Neumünster und Sylt wurde das Finanzministerium begleitend tätig, nachdem diese Kommunen auf das Finanzministerium zugekommen waren. Angesichts der stark steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen ist das Finanzministerium für den Regelfall dazu übergegangen, leerstehende Gebäude aus dem Bestand des ZGB den Kommunen bei Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen gegen Übernahme der Bewirtschaftungskosten bereitzustellen. Bei in Frage kommenden ressorteigenen Liegenschaften soll entsprechend verfahren werden. Darüber hinaus wird das Land auch künftig den Kommunen bei einem Verkauf von Liegenschaften ein Erstzugriffsrecht zum vollen Verkehrswert einräumen. Sollte hiervon nicht Gebrauch gemacht werden, kann die Liegenschaft vorübergehend von den Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen nach den oben genannten Verfahren bis zu einem Verkauf der Liegenschaft bereitgestellt werden. 1. Seit wann besteht für die Liegenschaft der ehemaligen Außenstelle Eutin des Finanzamtes Plön keine Nutzung? Drucksache 18/2737 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort Seit dem 1. August 2007 wird das 1. Obergeschoss eines von drei Gebäuden Robert-Schade-Straße 24 nicht mehr genutzt. a) Wann und auf welchem Wege wurde diese Liegenschaft der Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen vom Land angeboten? Antwort Die Liegenschaft wurde der Stadt Eutin im Zusammenhang mit der Planung der Landesgartenschau im August 2014 erstmalig und im Januar 2015 erneut angeboten. b) Wann und auf welchem Weg wurde das Innenministerium über die Nichtnutzung des Gebäudes und die Möglichkeit, dieses zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, informiert? Antwort Hinsichtlich des Verfahrens wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. c) Wurde seitens des Innenministeriums die Frage nach der Verfügbarkeit von freien Liegenschaften im Kreis Plön zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen an das Finanzministerium gerichtet und wenn ja, wann und auf welchem Weg? Antwort Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ist mit der Frage nach der Verfügbarkeit freier Landesliegenschaften nicht an das Finanzministerium herangetreten, da die konkreten Bedarfe der einzelnen Kommunen nicht umfassend bekannt sind. Unterbringungsangebote, die an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten herangetragen werden und die für die Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden interessant sein könnten, leitet dieses regelmäßig an die Kreise und kreisfreien Städte weiter bzw. verweist die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter dorthin. 2. Seit wann besteht für das die Liegenschaft der Polizeibezirksreviers Eutin keine Nutzung? Antwort Seit Oktober 2014 wird die Liegenschaft nicht mehr genutzt. a) Wann und auf welchem Wege wurde diese Liegenschaft der Kommune zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen vom Land angeboten? Antwort Das für Liegenschaften verantwortliche Fachreferat im Finanzministerium wurde von Vertretern der Stadt Eutin im Dezember 2014 –telefonische 3 Nachfrage- angesprochen, ob eine Anmietung der Liegenschaft denkbar wäre. Die Gespräche befinden sich in der Fortsetzung. b) Wann und auf welchem Weg wurde das Innenministerium über die Nichtnutzung des Gebäudes und und die Möglichkeit, dieses zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, informiert? Antwort Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ist über den Leerstand der bis dato von der Landespolizei genutzten Liegenschaft informiert . 3. Seit wann besteht für das die Liegenschaft der Polizeistation Stockelsdorf keine Nutzung? Antwort Die in einer Eigentumswohnung untergebrachte Polizeistation wird je nach Fertigstellung im April/Mai 2015 in einen Anbau im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf ziehen. a) Wann und auf welchem Wege wurde diese Liegenschaft der Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen vom Land angeboten? Antwort Die oben genannte Eigentumswohnung wurde der Gemeinde Stockelsdorf im Rahmen der Anmietungsgespräche für Räumlichkeiten im Rathaus im Januar 2010 bekannt. b) Wann und auf welchem Weg wurde das Innenministerium über die Nichtnutzung des Gebäudes und und die Möglichkeit, dieses zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, informiert? Antwort vgl. Antwort zur Frage 2b) c) Wurde seitens des Innenministeriums die Frage nach der Verfügbarkeit von freien Liegenschaften im Kreis Ostholstein zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen an das Finanzministerium gerichtet und wenn ja, wann und auf welchem Weg? Antwort Vgl. Antwort zur Frage 1c) 4. Seit wann besteht für das die Liegenschaft des Jugendaufbauwerks Hörnum keine Nutzung? Antwort Seit dem 1. Januar 2015 besteht für die Liegenschaft keine Nutzung mehr. Drucksache 18/2737 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 a) Wann und auf welchem Wege wurde diese Liegenschaft der Kommune zur Unterbringung von Flüchtlingen vom Land angeboten? Antwort vgl. Vorbemerkung der Landesregierung; in den Kommunen sind Leerstände öffentlicher Gebäude allgemein bekannt. b) Wann und auf welchem Weg wurde das Innenministerium über die Nichtnutzung des Gebäudes und und die Möglichkeit, dieses zur Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, informiert? Antwort Hinsichtlich des Verfahrens wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. c) Wurde seitens des Innenministeriums die Frage nach der Verfügbarkeit von freien Liegenschaften im Kreis Nordfriesland zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen an das Finanzministerium gerichtet und wenn ja, wann und auf welchem Weg? Antwort Vgl. Antwort zur Frage 1c)