SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2738 18. Wahlperiode 2015-03-05 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Unterrichtsversorgung Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Berichterstattung der Lübecker Nachrichten vom 6. Februar 2015 hat Bildungs- ministerin Ernst auf einer Veranstaltung hinsichtlich ihrer Priorisierung bei der Unter- richtsversorgung erklärt, dass Grundschulen und gymnasiale Oberstufen eine 100- prozentige Versorgung haben sollen. 1. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit Grundschulen und gymnasiale Oberstufen eine 100-prozentige Versorgung erhalten (bitte nach Schularten aufschlüsseln)? Antwort: Bei den Grundschulen macht die in der Schulartverordnung vorgegebene „Verläss- lichkeit“ eine 100-prozentige Versorgung unabdingbar. Vergleichbares gilt für die gymnasiale Oberstufe, bei der Einbringungs- und Belegpflichten erfüllt werden müs- sen, damit ein der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung sowie den Vereinba- rungen im Rahmen der Kultusministerkonferenz entsprechendes Abitur erreicht wer- den kann. Insgesamt wird in dieser Legislaturperiode sukzessive die Unterrichtssitua- Drucksache 18/2738 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 tion in allen Schularten und Schulstufen verbessert, u.a. durch die Abmilderung des Abbaupfades bis 2017 und die Bereitstellung von zusätzlich mehr als jährlich 49 Mil- lionen Euro - davon 36,4 Millionen Euro aus den sog. BAföG-Mitteln - für die Unter- richtsversorgung an den schleswig-holsteinischen Schulen. 2. Ab wann sollen Grundschulen und gymnasiale Oberstufen eine 100-prozentige Versorgung erhalten? Antwort: Ziel ist eine Unterrichtsversorgung von 100% in allen Schularten und Schulstufen. Dieses Ziel wird allerdings nicht in dieser Legislaturperiode zu erreichen sein. 3. Warum soll der Sek. I-Bereich keine 100-prozentige Versorgung erhalten? Antwort: Siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2.