SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2743 18. Wahlperiode 2015-03-06 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Videoüberwachung in Schleswig-Holstein 1. An welchen öffentlichen Orten, die nicht in der Drucksache 18/1592 genannt wurden, findet in Schleswig-Holstein nach Kenntnis der Landesregierung eine Videoüberwachung statt? 2. An welchen der unter 1. genannten öffentlichen Orte findet nach Kenntnis der Landesregierung eine Videoaufzeichnung statt und wie lange werden diese Aufnahmen nach Kenntnis der Landesregierung gespeichert? Antwort zu Fragen 1 und 2:  Liegenschaften der GMSH Gartenstraße 4 – 10, 24103 Kiel, Videoaufzeichnung. Die Aufzeichnungen werden 72 Stunden gespeichert. Muhliusstraße 38, 24103 Kiel, keine Videoaufzeichnung Drucksache 18/2743 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2  Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, Besucherparkplatz, Mercator- straße 9, 24106 Kiel, Videoaufzeichnung außerhalb der Dienstzeit  Schleibrücke Kappeln, B 203, keine Videoaufzeichnung  Bahnhöfe, Bahnhofsumfelder Die Landesregierung hat keine detaillierten Erkenntnisse über Videoüber- wachungsanlagen und deren Aufzeichnungsmöglichkeiten an Bahnhöfen und Bahnhofsumfeldern. Die Bahnhöfe und Bahnhofsumfelder befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Viele der Bahnstationen gehören der DB AG, für die Bahnhofsumfelder sind größtenteils die Kom- munen verantwortlich. Das Land Schleswig-Holstein hat in den vergangenen beiden Vergabever- fahren im Schienenpersonennahverkehr (Netz Nord und Netz Mitte) die Ausrüstung der Züge mit Videokameras gefordert.  Luftfahrt An den Flughäfen Sylt und Lübeck gibt es eine Videoüberwachung, am Flughafen Lübeck gibt es eine Videoaufzeichnung, die 14 Tage gespeichert wird.  Im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei haben sich gegenüber den in der Drucksache 18/1592 genannten Objekten folgende Änderungen erge- ben: Änderungen bei der Polizeidirektion Kiel  Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten des Dienstgebäudes der Be- zirkskriminalinspektion Kiel, Blumenstr. 2-4, 24103 Kiel, haben Teilberei- che der Dienststelle im videoüberwachten Objekt wieder ihren Dienstbe- trieb aufgenommen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht.  Mit der Schließung der Polizeistation Kirchbarkau, Heinz-Storm-Str. 2, 24245 Kirchbarkau, ist die Videoüberwachung entfallen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2743 3 Änderungen bei der Polizeidirektion Neumünster  1. Polizeirevier Neumünster, Altonaer Str. 101, Neumünster. Es erfolgt eine Videoüberwachung zur Objektsicherung. Die Aufzeichnungen wer- den 72 Stunden gespeichert.