SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2745 18. Wahlperiode 2015-03-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber in Schleswig Holstein Vorbemerkung In den letzten Tagen wurden unterschiedliche Angaben über die in SchleswigHolstein zu erwartende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Jahr 2015 gemacht . Der Innenminister hat am 18.02.2015 in den Medien von 10.000 zu erwartenden Personen gesprochen. Der Ministerpräsident hat bei einer Regierungserklärung im Landtag am gleichen Tag von 20.000 zu erwartenden Personen gesprochen. 1. Mit wie vielen Flüchtlingen und Asylbewerbern rechnet die Landesregierung für das Jahr 2015 und auf welcher Grundlage beruht diese Prognose? Antwort: Die Landesregierung rechnet in 2015 mit bis zu 20.000 Asylerstantragstellern. Schleswig-Holstein hat im Januar 2014 403 Personen und im gesamten Jahr 2014 7.620 Personen aufgenommen. Der Anteil des Monats Januar am Gesamtzugang belief sich auf rd. 5,3 %. Im Januar 2015 wurden in Schleswig-Holstein 1.087 Personen aufgenommen. Bei einem vergleichbaren prozentualen Anteil dieses Monats ergibt sich daraus ein möglicher Gesamtzugang für 2015 von rd. 20.000 Personen. 2. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber hat das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2015 nach den Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erwarten? Drucksache 18/2745 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Das Bundesamt hat den Ländern mit Schreiben vom 18.2.2015 mitgeteilt, dass es in diesem Jahr von mindestens 250.000 Asylerstantragstellern ausgeht . Multipliziert mit dem für Schleswig-Holstein aktuell geltenden Königsteiner Schlüssel 2014 in Höhe von 3,38791 % ergibt sich aus dieser Prognose für Schleswig-Holstein ein Prognoseanteil von mindestens 8.470 Asylerstantragstellern . Die Landesregierung hält diese Prognose in Anbetracht der bisherigen Zugangsentwicklung in diesem Jahr für unrealistisch und hat den Bund in der Konferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 26. Februar 2015 in Berlin gebeten, eine mit den tatsächlichen Zugangszahlen konsistente Prognose vorzulegen. 3. Wo in Schleswig-Holstein sollen aufgrund der Prognose der Landesregierung zu den Zugangszahlen für das Jahr 2015 und darüber hinaus wie viele Plätze für die Erstaufnahme wann geschaffen werden und zur Verfügung stehen? Antwort: Die Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster soll in diesem Jahr auf 850 Plätze ausgebaut werden. Die Aufnahmeeinrichtung Boostedt wird ab April 2015 zunächst über 350 Plätze verfügen, in einer zweiten Ausbaustufe werden weitere 150 Plätze voraussichtlich ab Ende 2015 zur Verfügung stehen. Da diese Kapazitäten nicht ausreichen werden, denkt die Landesregierung über die Errichtung flexibler Containerlösungen oder anderer Unterbringungsmöglichkeiten mit der Möglichkeit einer Nachnutzung z.B. für studentisches Wohnen auf landeseigenen Flächen der öffentlichen Hochschulen nach. Mit den Präsidenten der öffentlichen Hochschulen und den (Ober-) Bürgermeistern der Hochschulstandorte sind am 17.2.2015 diesbezüglich erste Gespräche geführt worden. Inwieweit auch anderen Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Nutzung von Unterkunftsgebäuden in der ehemaligen Schill-Kaserne in Lütjenburg, näher getreten werden muss, wird in naher Zukunft entschieden. 4. Wie viele Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen müssten nach Ansicht der Landesregierung bei den von ihr prognostizierten Zugangszahlen vorhanden sein, um einen mindesten 6-wöchigen Aufenthalt in der Erstaufnahme zu gewährleisten und auf welcher Grundlage erfolgt diese Schätzung? Antwort: In seiner Regierungserklärung am 18.2.2015 hat der Ministerpräsident auch darauf hingewiesen, dass für einen sechswöchigen Aufenthalt in der Landeserstaufnahme bis zu 4.000 Unterbringungsplätze geschaffen werden müssen. Die Schätzung basiert auf der Hochrechnung des tatsächlichen monatlichen Zugangs im Jahr 2014 mit 313 bis zu 1.053 Personen (Gesamtzugang 7.620 Personen) auf den prognostizierten Gesamtzugang für 2015 (bis zu 20.000 Personen). Daraus resultiert für dieses Jahr ein rechnerischer monatlicher Zugang von Januar bis Dezember 2015 von geschätzten 820 bis zu 2.760 Per- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2745 3 sonen. Die Landesregierung hat sich auch im Hinblick auf § 47 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz einen sechswöchigen Aufenthalt in der Landeserstaufnahme zum Ziel gesetzt. Der angenommene monatliche Spitzenwert von 2.760 Personen multipliziert mit dem Faktor 1,5 ergibt eine rechnerische Unterbringungskapazität von 4.140 Plätzen.