SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2747 18. Wahlperiode 2015-03-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kfz-Scanning des deutsch-dänischen Reiseverkehrs 1. Werden hinter der Grenze nach Dänemark unterschieds- und verdachtslos KfzKennzeichen aller passierender Fahrzeuge erhoben? Wenn ja, auf welchen Strecken erfolgt dies? Antwort: Hier ist lediglich bekannt, dass in Dänemark ein automatisches Kennzeichenlesesystem installiert, aber noch nicht im Wirkbetrieb sei. 2. Wie werden die Daten verarbeitet? Insbesondere: Mit welchen Dateien genau erfolgt ein Abgleich und zu welchem Zweck? Antwort: Entfällt. 3. Wie lange werden die Daten aus dem Kennzeichenscanning aufbewahrt? Antwort: Entfällt. 4. Haben Beamte des Landes Zugriff auf die Daten, etwa im gemeinsamen deutschdänischen Büro? Antwort: Nein. Drucksache 18/2747 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Datenzugriff? Antwort: Entfällt. 6. Ist es nach Auffassung der Landesregierung verfassungsrechtlich zulässig, im Ausland erhobene Daten zu verwerten, die in Deutschland nicht ohne Verfassungsverletzung auf diese Weise hätten erhoben werden können (vgl. BVerfGE 120, 378)? Antwort: Die Landesregierung wird diese Rechtsfrage beantworten, wenn sie sich in der Praxis stellt. 7. Wie häufig im Jahr 2014 wurden auf der Grundlage in Dänemark erfasster KfzKennzeichen polizeiliche Maßnahmen seitens des Landes veranlasst und um welche Maßnahmen handelte es sich (bitte aufschlüsseln)? Antwort: Entfällt (s. Antwort zu Frage 1).