SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2748 18. Wahlperiode 9. März 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Weiterentwicklung und Realisierung des Konzepts für die Neulandhalle Vorbemerkung: Im vergangenen Jahr diskutierte der Landtag auf Grundlage der Drucksache 18/1649 über das Konzept zum Erhalt der Neulandhalle. 1. Gibt es seit der Debatte im letzten Jahr konkrete Schritte der Überarbeitung und/oder Weiterentwicklung des Konzepts zur Neulandhalle? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Antwort: Seit der Debatte im letzten Jahr wurde das Gespräch mit den Autorinnen und Autoren der Machbarkeitsstudie sowie mit dem kirchlichen Träger der Neulandhalle auf Fach- und Arbeits- wie auch auf Leitungsebene des MJKE intensiv fortgeführt. Das Konzept wurde daraufhin weiter überarbeitet und die Anregung der BKM aufgenommen, die Neulandhalle stärker als Bildungsstätte auszurichten. Drucksache 18/2748 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Welche detaillierten Finanzierungsmodalitäten sehen die neuen Eckwerte dieses Konzepts vor? Inwieweit unterscheiden sich diese konkret von den Modalitäten des bei der Bundesregierung, Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, mit der Bitte um Bundesförderung eingereichten Konzepts? Wer sollte demnach mit welchen Beträgen die Realisierung der Pläne finanzieren und wer soll dies heute tun? Antwort: Das überarbeitete Konzept des historischen Lernortes Neulandhalle basiert auf dem im Antrag an die BKM vorgesehenen Kostenrahmen. Wesentliche Einsparungen konnten nicht erreicht werden. Geprüft wurde, ob die Realisierung über einen längeren Zeitraum als bisher vorgesehen gestreckt und ob die, durch die Ablehnung des Antrags durch die BKM entstandene, Finanzierungslücke durch die Akquirierung von EU- und Stiftungsgeldern ausgeglichen werden könnte. Es hat sich gezeigt, dass eine Realisierung ohne den Einsatz von Landesmitteln derzeit nicht möglich ist. Die Bereitstellung von Landesmitteln ist nach derzeitigen Planungen frühestens für das Haushaltsjahr 2018 möglich. Da eine Realisierung erst ab 2018 erneut zu prüfen ist, wird auch über die weitere Finanzierung erst zu gegebener Zeit weiter zu sprechen sein. Entsprechend liegt derzeit kein konkret umzusetzendes Konzept mit ausgearbeiteten Finanzierungsmodalitäten und einem entsprechenden Zeitplan vor. 3. Wurden die Leistungen der Kirche bei der Finanzierung verändert? Bleibt die Sondervereinbarung mit der Nordkirche (EZ 09, Kapitel 0940, Titel 28209) von den Veränderungen und die zur Verfügung gestellte Fördersumme unberührt? Wenn ja, in welcher Weise kommt es hier konkret zu Veränderungen? Antwort: Die am 1. Dezember 2014 geschlossene Vereinbarung mit der Nordkirche bleibt davon im Grundsatz unberührt. Vertragsgegenstand sind die „Arbeit der Drucksache 18/2748 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Gedenkstätten (und hier insbesondere den Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort) und die Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes“. Die Neulandhalle wird Thema in der 2015 einzusetzenden gemeinsamen Projektgruppe (Kirche/MJKE) werden, die über die Verwendung der Mittel berät. Sollte dieses Projekt nicht zustande kommen, wird die Kirche laut Protokollnotiz ihre vertraglich vereinbarte Sonderzahlung an das MJKE um den für die Neulandhalle vorgesehenen Betrag kürzen, „es sei denn, die Nordkirche stellt diesen Betrag dem Land für andere Aufgaben zur Verfügung“. 4. Auf Grundlage welcher konkreten Verhandlungen wurde das neue Finanzierungsmodell erarbeitet? 5. Wann standen die neuen Finanzierungsmodalitäten fest und wie sieht der Zeitplan der Regierung zur Realisierung des Konzepts konkret aus? 6. Wurde das Konzept inhaltlich verändert? Wenn ja, wurden die Anmerkungen der Bundesbeauftragten aufgenommen und haben diese zu Veränderungen am Konzept geführt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu den Fragen 4-6: siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2.