SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2755 18. Wahlperiode 2015-03-12 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens-Christian Magnussen und Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Bürgerbeteiligung und Trassenfindung für SuedLink im Rahmen der Bundesfachplanung Vorbemerkung Als operativ verantwortliches Unternehmen hat TenneT einen Trassenvorschlag für die SuedLink-Verbindung von Wilster bis Grafenrheinfeld entwickelt und kürzlich ergänzend diverse Vorschläge für mögliche Alternativrouten präsentiert. Gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) ist das neue Verfahren der Bundesfachplanung für alle länderübergreifenden Leitungsprojekte vorgesehen. Der zuständige Netzbetreiber TenneT hat am 12. Dezember 2014 den Antrag auf Bundesfachplanung für die Stromleitung SuedLink bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Vorbemerkung der Landesregierung Das Verfahren der Bundesfachplanung wird von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO inzwischen geprüft. Sie sieht im Ergebnis noch Überarbeitungsbedarf, bevor die gesetzlich vorgesehenen Antragskonferenzen stattfinden können. Dies betrifft unter anderem die Herleitung des Trassenkorridorvorschlags und die Benennung der ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen. 1. Wie ist der Stand der Gespräche mit den Trägern öffentlicher Belange des Landes Niedersachsen im Hinblick auf die Trassenvorschläge von Tennet? Es wird auf Antwort zu Frage 3 in Drucksache 18/2486 verwiesen. Weitere Gespräche mit Trägern öffentlicher Belange des Landes Niedersachsen ha- Drucksache 18/2755 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ben seither nicht stattgefunden. 2. Wann und wie hat sich der Energiewendeminister aktiv daran beteiligt? Der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat zwar an den Arbeitsgesprächen auf Fachebene nicht teilgenommen, führt jedoch viele politische Gespräche, um die Realisierung von SuedLink durchzusetzen . 3. Wie und in welchem Umfang werden die Bürger im Rahmen der öffentlichen Antragskonferenz gehört und beteiligt? Wenn der Antrag auf Bundesfachplanung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, lädt die Bundesnetzagentur zu den öffentlichen Antragskonferenzen . Bei diesen Veranstaltungen sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen. Zu diesem Zweck lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Darüber hinaus kann jeder interessierte Bürger teilnehmen. Die Bundesnetzagentur legt den Untersuchungsrahmen für die nachfolgenden Planungsstufen unter Berücksichtigung der Hinweise aus der Antragskonferenz fest. Der Untersuchungsrahmen bestimmt im Ergebnis, welche Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss (vgl. auch § 7 Abs. 1 NABEG). TenneT und TransnetBW haben angekündigt, eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Dazu sind unter http://suedlink.TenneT.eu/home.html umfangreiche Informationen bereitgestellt (vgl. bereits Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/2081, S. 7). 4. Wie und mit welchen Instrumenten stellt die Landesregierung sicher, dass die Trassenfindung transparent ist? Die Bürgerinnen und Bürger sollten nach Auffassung der Landesregierung möglichst frühzeitig über die Planungen informiert, umfänglich gehört und beteiligt werden. Die Landesregierung hat daher das Vorgehen der TenneT zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Beginn des förmlichen Verfahrens begrüßt. Das MELUR hat mit einer Regionalkonferenz am 4. September 2014 gemeinsam mit den Landräten der Kreise Pinneberg und Steinburg den offenen und transparenten Dialog mit einer eigenen Veranstaltung forciert. Der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH und die für die Genehmigung zuständige Bundesnetzagentur waren eingeladen, um die Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Planungen und die Berücksichtigung der Hinweise in den Planungen sowie das weitere Vorgehen und die Beteiligungsmöglichkeiten im formellen Verfahren zu informieren. 5. In welchem Umfang sollten die Bürger nach Auffassung der Landesregierung in den betroffenen Kreisen gehört und beteiligt werden und was plant die Lan- 3 desregierung konkret, um eine ausreichende Bürgerbeteiligung sicherzustellen ? Die Trassenfindung im Rahmen der Bundesfachplanung wird den Vorschriften des NABEG entsprechend durch eine intensive Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. Instrumente zur Sicherstellung der Transparenz stehen der Landesregierung darüber hinaus rechtlich nicht zur Verfügung, da die Bundesnetzagentur das Verfahren führt. Gleichwohl wird der Prozess von der Landesregierung eng begleitet (siehe bereits Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/2081, S. 4 ff sowie Antwort zu 4.) und bei Bedarf mit eigenen Veranstaltungen unterstützt. 6. Wie bewertet die Landesregierung die Einflussmöglichkeiten von betroffenen Bürgern vor dem Hintergrund der begonnenen Bundesfachplanung? Die Landesregierung begrüßt die Beteiligungsmöglichkeiten für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Einen Überblick über die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten bietet die Grafik unter folgendem Link: http://suedlink.tennet.eu/fileadmin/tennet_sl/suedlink/infomat/Infografik_Beteili gungsmoeglichkeit_bei_SuedLink_DINA3.jpg 7. Wie würde die Landesregierung ggfs. sicherstellen, dass eine Bürgerbeteiligung dazu führt, dass der vorgeschlagene Trassenverlauf noch verändert werden könnte? Siehe bereits Antwort unter 3. zur Festlegung des Untersuchungsrahmens. Es wird auch auf den Bericht der Landesregierung verwiesen, Drucksache 18/2081, S. 4: „Um besondere Landesinteressen bei der Trassenplanung einzubringen , können die Länder auf deren Gebiet ein Trassenkorridor voraussichtlich verlaufen wird, einen eigenen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des für die Ausbaumaßnahme erforderlichen Trassenkorridors darlegen (§ 7 Absatz 3 NABEG).“ 8. Trägt die Einbeziehung autobahnnaher Flächen für das Projekt SuedLink nach Ansicht der Landesregierung dem auf gesetzlicher Grundlage in der Planung zu berücksichtigenden Bündelungsgebot besonders Rechnung? Die Einbeziehung autobahnnaher Flächen trägt dem Gebot der Bündelung grundsätzlich Rechnung. 9. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass das Land - mit Blick auf die von TenneT präsentierten diversen Routenalternativen - nunmehr aufgrund der eigenen raumordnerischen Kompetenz und Erfahrung einen eigenen Trassenvorschlag in den Planungsprozess einbringen sollte? Drucksache 18/2755 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Siehe Antwort zu Frage 7. Der Landesregierung ist derzeit kein konkreter Vorschlag einer weiteren Trassenvariante bekannt. Wenn der überarbeitete Antrag auf Bundesfachplanung vorliegt, wird dieser von der Landesregierung gründlich geprüft. Falls die Prüfung ergibt, dass ein eigener Vorschlag zum Trassenverlauf sachgerecht erscheint, wird die Landesregierung von der Möglichkeit nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 6 S. 6 Nr. 1 NABEG Gebrauch machen.