SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2764 18. Wahlperiode 16.03.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Kosten der Telekommunikation durch Gefangene 1. Wie hoch sind die Kosten von Telefonaten für Gefangene in SchleswigHolsteinischen Justizvollzugsanstalten und in Anstalten des Maßregelvollzuges? Es wird um eine Darstellung der einzelnen Tarife und des Anbieters ggf. getrennt nach Einrichtungen gebeten. Antwort: Die Gefangenentelefonie erfolgt in Schleswig-Holstein im Justizvollzug durch Systeme der Telekom Deutschland und der Firma Telio, Hamburg. Das Telefonkartensystem der Telekom Deutschland wird in den Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe eingesetzt. Das Telefoniesystem der Firma Telio wird in den Justizvollzugsanstalten Kiel, Lübeck und Neumünster sowie in der Jugendanstalt Schleswig betrieben. Der Maßregelvollzug erfolgt in Schleswig Holstein im Klinikum für Forensische Psychiatrie und Psychotherapien Neustadt der AMEOS Krankenhausgesellschaft Holstein GmbH und im HELIOS Klinikum in Schleswig. Die Telefonie erfolgt im AMEOS Klinikum über die Telekom Deutschland AG. Auf den Therapiestationen der Klinik für Forensische Psychiatrie der HELIOS Fachklinik Schleswig können die Patienten grundsätzlich ihre eigenen Mobiltelefone nutzen (unter der Voraussetzung, dass die Geräte weder über einen Internetzugang, noch über Aufzeichnungsfunktionen – Bild, Ton, Film – verfügen). Auf einzelnen Stationen werden einfache Mobiltelefone vorgehalten, die den Patienten bei Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2764 2 werden und mit eigener SIM-Karte betrieben werden können. Näheres regelt die jeweilige Stationsordnung. Ergänzend sind auf den Stationen Münzfernsprecher für ausgehende Gespräche und gesonderte Festnetztelefone für eingehende Anrufe installiert, die während der vorgegebenen Telefonzeiten von allen Patienten genutzt werden können. Die Preise für das Telefonieren von den Münzfernsprechern orientieren sich an den Preisen der Telekom für das Telefonieren von öffentlichen Telefonen (Telefonzellen). In der JVA Flensburg kommt der „ÖTel-Tarif-JVA“ der Telekom Deutschland zu folgenden Preisen zum Einsatz: Inland in Festnetz: 1. Minute 0,50 €, danach je angefangene 60 Sekunden 0,10 €. Inland in Mobilnetz: 1. Minute 0,80 €, danach je angefangene 15 Sekunden 0,10 €. Ausland: 1. Minute 1,00 €, danach je angefangene 10 Sekunden 0,10 €. Minutenpreise der Telekom Deutschland in der JVA Itzehoe Tarif „Comfort Funktion am öffentlichen Telefon“: City, Nr. 115 ganztägig 0,23 € Deutschland ganztägig 0,34 € EU sowie Albanien, Norwegen, Schweiz 0,67 € USA, Kanada, Liechtenstein, Türkei 1,00 € Ägypten, Algerien, Bahrein, Bosnien-Herzegowina, Israel, Jordanien, Katar, Kuweit, Libanon, Malediven, Marokko, Mazedonien, Nepal, Oman, Russ. Föderation, San Marino, Saudi Arabien, Serbien, Montenegro, Syrien, Tunesien, Ukraine, Vereinigte Arabischen Emirate 1,50 € Weitere geografischen Verbindungen 3,00 € In der Tarifstruktur der Firma Telio stellt der Tarif „Klassic“ die Basis dar. Dieser Tarif gilt derzeit als Alleintarif in der JVA Kiel. In der JVA Lübeck und in der JA Schleswig können die Gefangenen als ergänzende Wahltarife darüber hinaus die Tarife „Flex 25“ und „Flex 50“ in Anspruch nehmen, bei denen für jede Verbindung unter Einbeziehung einer Grundgebühr von 3,95 €/monatlich der Minutenpreis gegenüber dem Tarif Klassic um 25% sinkt (Flex 25) bzw. bei einer Grundgebühr von 9,95 €/monatlich um 50% (Flex 50). Hier ist abhängig vom Telefonverhalten individuell eine erhebliche Kostenreduzierung möglich. In der JVA Neumünster gilt der Tarif „Spezial“, der dort als Modellversuch gestartet wurde. Dieser Tarif beinhaltet keine Grundgebühr. Die JVA Kiel prüft derzeit die neuen Tarife. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2764 3 Minutenpreise der Teliotarife: Klassic Flex 25 Flex 50 Spezial Ort 0,10 € 0,075 0,05 0,09 Fern 0,20 € 0,15 0,10 0,09 Mobil/BRD 0,69 € 0,51 0,34 0,29 Europ.Staaten 0,60 € ./.25% ./: 50% Europ.Staaten/USA 0,90 € ./.25 % ./.50% Osteurop/Nah Ost 1,40.€ ./.25% ./.50% Europ.Staaten/USA Festnetz 0,19 € Europ.Staaten/USA Mobil 0,59 € Europ.Staaten/Afrika/Asien Festnetz 0,29 € Europ.Staaten/Afrika/Asien Mobil 1,19 € Sonst. Ausland Festnetz 0,59 € Sonst. Ausland Mobil 1,79 € Im Ameos Klinikum gelten die Standardtarife der Telekom Deutschland AG. Für das Helios Klinikum Schleswig wird auf die oben dargestellten Tarife in der JVA Itzehoe verwiesen. 2. Wie hoch sind die Kosten von Telefonaten für Sicherungsverwahrte und nach dem Therapieunterbringungsgesetz Untergebrachte in Schleswig-Holstein? Wie hoch sind sie für diejenigen, die aufgrund des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung in Hamburg sicherungsverwahrt bzw. untergebracht sind? Antwort: Für in Schleswig-Holstein Sicherungsverwahrte kommen die in der JVA Lübeck geltenden Tarife gem. der Antwort zu Frage 1) zur Anwendung. Im Land Hamburg kommt im Rahmen der Sicherungsverwahrung ebenfalls das System der Firma Telio zum Einsatz. Es kann auch dort gewählt werden zwischen den in der Antwort zu Frage 1) dargestellten Tarifen Klassic, Flex 25 und Flex 50. Die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz erfolgt nach dem geltenden Staatsvertrag in Hamburg. Dort würden die in der Sicherungsverwahrung geltenden Telefontarife zur Anwendung kommen. Zurzeit liegt keine solche Unterbringung vor. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2764 4 3. Ist der Landesregierung der Beschluss des LG Stendal vom 30.12.2014, Geschäfts-Nr.: 509 StVK 179/13, über die Unangemessenheit der von dortigen Gefangenen verlangten Telekommunikationspreise des Anbieters Telio bekannt? Antwort: Ja. Der oben genannte Beschluss des LG Stendal ist noch nicht rechtskräftig. 4. Die Tarife in welchen Einrichtungen liegen im oder über dem Bereich der vom LG Stendal beanstandeten Tarife? Antwort: Die Tarife der verschiedenen Anbieter sind nur bedingt vergleichbar. Hinzu tritt das individuelle Telefonverhalten. Die Telekom Deutschland Tarife in der JVA Flensburg liegen zum Teil unter den Tarifen aus dem Beschluss des LG Stendal, zum Teil darüber. Die Tarife in der JVA Itzehoe liegen über den Tarifen aus dem Beschluss des LG Stendal. Die Tarife in der JVA Lübeck und in der JA Schleswig liegen im Bereich der Tarife aus dem Beschluss des LG Stendal bzw. im Rahmen der Wahlmöglichkeiten individuell darunter. Derzeit liegt in der JVA Kiel der Tarif noch im Bereich der im Beschluss des LG Stendal genannten Tarife. Die Tarife in der JVA Neumünster liegen unter den Tarifen aus dem Beschluss des LG Stendal. Sofern die von der Helios Klinik Schleswig gestellten Festnetzanschlüsse überhaupt genutzt werden, liegen die Tarife auf dem Niveau der JVA Itzehoe. In Hamburg liegen die Tarife in dem im Beschluss des LG Stendal genannten Bereich bzw. individuell darunter. 5. In wie fern beabsichtigt die Landesregierung auf den Beschluss des LG Stendal zu reagieren, um die Absenkung der Preise der Telekommunikation der Gefangenen auf ein angemessenes Niveau zu erreichen? Antwort: Die Landesregierung hat bereits vor dem Beschluss des LG Stendal mit einer Überprüfung der Gesamtsituation eingesetzt und arbeitet derzeit weiter daran. Ein Markterkundungsverfahren ist in Vorbereitung. Die Tarife in den Anstalten Lübeck, Neumünster und Schleswig liegen individuell bereits unter den im Beschluss des LG Stendal genannten Tarifen. Gleichwohl werden auch diese Tarife im Rahmen der Gesamtüberprüfung und vor dem Hintergrund dieses Beschlusses und des in dem Verfahren ergangenen Gutachtens bewertet.