SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2766 18. Wahlperiode 15-03-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesprogramm Wirtschaft Vorbemerkung des Fragestellers: Ministerpräsident Albig hatte in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2015 Bezug zum Landesprogramm Wirtschaft genommen. Ministerpräsident Albig: „Der klare strategische Rahmen unseres Programms hat dazu geführt, dass wir als eine der ersten Regionen Europas den Zuschlag für unser neues Programm bekommen haben.“ 1. Welche Ziele hat die Landesregierung für das Landesprogramm Wirtschaft definiert ? Antwort: Ziel des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in allen Regionen Schleswig-Holsteins. Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft werden ebenso gefördert wie der Ausbau der klassischen wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Stadtentwicklungsvorhaben . 2. Welche Neuerungen bestehen gegenüber dem Vorgängerprogramm „Zukunftsprogramm Wirtschaft“? Antwort: Die Strukturfondsperiode 2014-2020 ist ausgerichtet auf die Ziele der Europa 2020-Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Neue Rahmenbedingungen sind darüber hinaus die stärkere Konzentration Drucksache 18/2766 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 des Mitteleinsatzes auf wenige Förderschwerpunkte und eine bessere Messbarkeit der Zielerreichung der geplanten Maßnahmen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen hat die Landesregierung eigene Akzente gesetzt. Auf der Grundlage der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) des Landes werden in den Spezialisierungsfeldern Maritime Wirtschaft, Life Science, Erneuerbare Energien, Ernährungswirtschaft sowie Informationstechnologien, Telekommunikation und Medien gezielt Forschung und Innovation unterstützt und auch die Clusterstrategie des Landes neu ausgerichtet. Außerdem werden die Energiewende und der Aufbau umweltgerechter Wirtschafts - und Infrastrukturen unterstützt. Mit dem neuen Umsetzungsinstrument der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) soll die Entwicklung der Westküste unter dem Leitthema „Tourismusund Energiekompetenzregion Westküste“ unterstützt werden. Für diese Region wurden 30 Millionen Euro (von insgesamt rund 271 Millionen Euro) reserviert . Die ITI Westküste zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Akteure in der Region zukunftsorientierte Konzeptvorschläge im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbs einbringen. Sie werden dabei durch ein ITIRegionalbüro vor Ort unterstützt. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung wurde neu ausgerichtet. Neben der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen werden Faktoren wie Energieeffizienz und „gute Arbeit“ in die Bewertung der Projekte einbezogen. Großunternehmen können nur noch in Ausnahmefällen eine Förderung für Erstinvestitionen in neue wirtschaftliche Tätigkeiten erhalten. Das Land wird zudem ein Sonderförderprogramm für den Tourismus auflegen. Darin werden alle Fördermöglichkeiten für diese Branche gebündelt. Neu ist die Konzentration der Förderprozesse bei den Dienstleistern IB.SH und WTSH. Damit soll eine intensive Projektbegleitung aus einer Hand erfolgen . Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 9 der Geschäftsordnung der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 19. August 2013 beschließt das Kabinett seit Beginn der Förderperiode 2014-2020 über Vorhaben mit einem Fördervolumen über 500.000 Euro EFRE; vorgeschaltet ist deren Beratung in einem landesweiten Empfehlungsgremium. Im Bereich der GRW konnte für die Förderperiode 2014-2020 ein größeres GRW-Fördergebiet ausgewiesen werden (größere C-Fördergebiete in Flensburg und im Kreis Steinburg, neues C-Gebiet in der Landeshauptstadt Kiel). Darüber hinaus werden dem Land bis 2020 jährlich deutlich mehr GRW-Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen. Aufgrund der eingeschränkten EFRE-Fördermöglichkeiten für Infrastrukturen sollen die GRW-Mittel verstärkt für die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturprojekte sowie vorrangig für betriebliche Investitionen von KMU eingesetzt werden. Durch die Berücksichtigung der neuen beihilferechtlichen Rahmen- 3 bedingungen der EU-Kommission gelten besondere Anforderungen, insbesondere bei der Förderung touristischer Infrastruktureinrichtungen und für Hafenbaumaßnahmen . 3. Was bedeutet die „Genehmigung des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020“ für SchleswigHolstein genau? Ist mit dem „Zuschlag“ bereits die konkrete Umsetzung des Landesprogrammes Wirtschaft möglich, wenn nein, warum nicht? 217/213 Antwort: Mit der Genehmigung des OP EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 als bundesweit erstes Programm am 11. September 2014 sind die Weichen für die Förderung mit EFRE-Mitteln gestellt. Die Umsetzung der im OP EFRE enthaltenen Maßnahmen kann damit grundsätzlich beginnen. 4. Sind damit die im Programm hinterlegten Fördermittel freigegeben und was bedeutet das im Einzelnen? Antwort: Die Bindung der Haushaltsmittel der Europäischen Union erfolgt in JahresTranchen während des Zeitraums zwischen dem 01. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020. Die Bindung der Haushaltsmittel in Bezug auf die leistungsgebundene Reserve erfolgt getrennt. Mit der Genehmigung des OP EFRE 2014-2020 erfolgte die Bindung der Haushaltsmittel für die erste Tranche. Unabhängig davon werden nach Genehmigung des OP EFRE jährliche Vorschussbeträge ausgezahlt. In den Jahren 2014 und 2015 betrugen sie jeweils rund 1% des Programmvolumens. Die Auszahlung weiterer EFRE-Mittel erfolgt auf Basis der gegenüber der Kommission nachgewiesenen tatsächlich getätigten Projektausgaben. 5. Gab und gibt es nach der Genehmigung des Operationellen Programms Verhandlungen mit der Europäischen Union, die die Umsetzung in SchleswigHolstein behindert oder verzögert haben und aus welchen Gründen? Antwort: Nein. 6. Welche Fördermöglichkeiten sind geplant und durch wen sollen diese begleitet werden? Antwort: Aus dem OP EFRE 2014-2020 ergeben sich folgende Förderschwerpunkte: - Stärkung der regionalen Innovationspotenziale (Ausbau der FuI- Infrastruktur, Kompetenzzentren, Verbund- und Kooperationsprojekte, betriebliche Innovationen, Innovationsassistenten, Transfer-, Cluster- und Netzwerkstrukturen); Drucksache 18/2766 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 - Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruk- tur (Seed- und Start-up-fonds, Technologie-/ Gründerzentren, produktive Investitionen von KMU in strukturschwachen Gebieten, Beteiligungsfonds für KMU, Internationalisierung von KMU); - Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen (FuI- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von erneuerbaren Energien, Umweltinnovationen, energetische Optimierung in KMU, energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Beratungsinitiative Energie- und Klimaschutz für Kommunen); - Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen (ressourcenschonender Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes, nachhaltige Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling). Im Rahmen der ITI Westküste können Konzepte mit Projekten zu den Leitthemen „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und „Ressourcenschonender Tourismus“ gefördert werden. Die Fördermöglichkeiten aus der GRW richten sich nach dem GRWKoordinierungsrahmen . Folgende Fördermaßnahmen sind vorgesehen: - Betriebliche Investitionen (bspw. die Errichtung/Erweiterung von Betriebs- stätten, Diversifizierung der Produktion), - Betriebliche Innovationsvorhaben von KMU im Bereich Angewandter Forschung und Entwicklung, - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen (u. a. Erschließung und Ausbau von Gewerbegebieten, touristische Maßnahmen, Hafenbaumaßnahmen), - Nichtinvestive Kooperations- und Vernetzungsvorhaben (u. a. Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regional- und Clustermanagements). Die Beratung über Fördermöglichkeiten und die Begleitung der Projektträger erfolgt durch die Dienstleister IB.SH und WTSH (vgl. Antwort zu Frage 2). 7. Nach welchen Förderrichtlinien werden Projekte, die nach dem Landesprogramm Wirtschaft gefördert werden sollen, zur Zeit gefördert? Antwort: Die Erarbeitung der Förderrichtlinien für das Landesprogramm Wirtschaft ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Projektförderungen vor Bekanntmachung der einzelnen Förderrichtlinien sind ggf. auf Basis der Landeshaushaltsordnung , des GRW-Koordinierungsrahmens oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungs -Verordnung möglich. 8. Welche Richtlinien zur betrieblichen Förderung sind Grundlage für die Bewilli- gung von Projektanträgen? Antwort: 5 Folgende Förderrichtlinie werden erarbeitet:  Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen ,  Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Beherbergungsbetriebe,  Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),  Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Optimierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),  Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation,  Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen,  Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Beschäftigung von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen in kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein,  Innovationsassistentenrichtlinie. 9. Plant die Landesregierung, Richtlinien neu herauszugeben? Falls ja, in welchem Umfang und für welche Bereiche? Antwort: Zur betrieblichen Förderung vgl. Antwort zur Frage 8. Darüber hinaus werden für alle weiteren Bereiche, in denen Förderungen nach dem OP EFRE 2014- 2020, dem GRW-Koordinierungsrahmen oder anderen Rechtsgrundlagen möglich sind, entsprechende Richtlinien erstellt. Teilweise ist noch nicht entschieden , inwieweit unterschiedliche Fördertatbestände gemeinsam oder getrennt geregelt werden können. 10. Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Landesregierung Projekte, für die Zuschüsse beantragt werden? Antwort: Die Bewertung erfolgt anhand der einschlägigen EU-Verordnungen, dem von der EU-Kommission genehmigten OP EFRE 2014-2020, dem GRWKoordinierungsrahmen , den hierauf basierenden Auswahl- und Fördergrundsätzen für das Landesprogramm Wirtschaft und den spezifischen fachlichen Förderzielen und ggf. weiteren Aspekten, die in den jeweiligen Förderrichtlinien niedergelegt sind. Im Rahmen der Projektantragsprüfung wird zudem bewertet, welchen Beitrag das jeweilige Vorhaben zugunsten der Querschnittsziele Gleichstellung von Männern und Frauen, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung leistet .