SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2767 18. Wahlperiode 2015-03-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten G7-Gipfel – Informationsfluss, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit I. Allgemeine Informationen / Informationsfluss 1. Ist die Landesregierung im Vorfeld der Entscheidung für Lübeck als Veranstaltungsort gefragt worden und wie hat sie sich dazu verhalten? Antwort: Die Wahl von Lübeck als Veranstaltungsort für das G7-Außenministertreffen basiert auf der Entscheidung des Auswärtigen Amtes. Der Ministerpräsident wurde nach der Entscheidung durch den Bundesminister des Auswärtigen unterrichtet . 2. Welche thematischen Schwerpunkte werden nach aktueller Planung Gegenstand des Gipfeltreffens sein? Antwort: Die Tagesordnung ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Welcher Zeit- und Projektplan ist für die Vorbereitungsmaßnahmen des Gipfeltreffens vorgesehen? Antwort: Zeit- und Projektplan liegen in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes. Einzelheiten sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 18/2767 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Bis wann wird das Sicherheitskonzept für die Veranstaltung ausgearbeitet sein? Antwort: Eine aktuelle Konzeption besteht und wird fortlaufend an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. 5. Wann werden die betroffenen Bürger spätestens von den jeweils zu erwartenden Beeinträchtigungen informiert? Antwort: Die Verantwortlichen betreiben eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit. Mit zeitlicher Nähe zum Veranstaltungszeitpunkt wird diese intensiviert. Einzelne Bürgeranfragen werden direkt beantwortet. II. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1. Welche Planungen bestehen für die Errichtung eines Pressezentrums? Antwort: Die Planungen liegen in der Verantwortung des Bundespresseamtes. Der Landesregierung liegen Informationen vor, wonach ein Pressezentrum in der Musikund Kongresshalle (MuK) eingerichtet werden soll. 2. Inwieweit wird der Offene Kanal Lübeck eine Berichterstattung gewährleisten und wer wird senden? Antwort: Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OK) ist eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts und gibt Gruppen und Personen, die selbst nicht Rundfunkveranstalter sind (Nutzerinnen und Nutzer), Gelegenheit, eigene Beiträge im Hörfunk und im Fernsehen regional zu verbreiten (Bürgerfunk). Über eine Berichterstattung entscheiden die Verantwortlichen des OK in eigener Zuständigkeit. 3. Sind öffentliche Veranstaltungen geplant, bei denen sich Menschen über den G7- Gipfel auch kritisch austauschen können? Wenn ja, wo werden diese stattfinden, wann werden diese Veranstaltungen veröffentlicht und ist eine Anmeldepflicht vorgesehen? Antwort: Ein kritischer Austausch ist durch die Grundrechte gewährleistet und erfolgt nicht durch einen staatlich organisierten Austausch. Bisher sind vier Versammlungen bei der Versammlungsbehörde der Hansestadt Lübeck angemeldet worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2767 3 4. In wie weit werden Sicherheitsüberprüfungen von Journalisten und deren Mitarbeiter stattfinden? Welche Daten werden in diesem Rahmen im Einzelnen erhoben? An wen werden erhobene Daten weitergegeben? Antwort: Eine Akkreditierung obliegt einer Bundesbehörde. Damit ggf. verbundene Sicherheitsüberprüfungen werden durch das Bundespresseamt initiiert. Die Landespolizei gewährleistet lediglich eine Zugangskontrolle. In diesem Zusammenhang erfolgen keine Datenerhebungen. 5. Nach welchen Kriterien werden freischaffende Blogger und Online- Berichterstatter eine Akkreditierung für die Veranstaltung erhalten? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.