SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2768 18. Wahlperiode 2015-03-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten G7-Gipfel – Verkehr, Zugang zur Innenstadt und Reisefreiheit I. Verkehr/Infrastruktur 1. Welche konkreten Umweltveränderungen, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Straßen- und Parkplatzbau, Hubschrauberlandeplätze) oder sicherheitsrelevante bauliche Veränderungen, sind geplant (bitte einzelne Vorhaben genau auflisten)? Antwort: Umweltveränderungen sind grundsätzlich nicht geplant. Für die Unterbringung von Einsatzkräften der Polizei werden ca. 300 Wohncontainer auf dem Volksfestplatz aufgestellt. Der Aufstellort ist bauplanerisch als Veranstaltungsplatz ausgewiesen. Besondere Beeinträchtigungen sind im Zusammenhang mit dem G7-Außenministertreffen nicht bekannt. 2. In wie weit wird es durch diese Maßnahmen in Vorfeld und in der Nachbereitung des Gipfels zu Beeinträchtigungen der Bürger kommen? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 18/2768 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Inwieweit ist eine Teil- oder Vollsperrung von Brücken geplant? Wie verhält es sich mit den Zugangsmöglichkeiten auf die Altstadtinsel in Hinsicht auf die beiden derzeit durch Bauarbeiten unbenutzbaren Brücken (Drehbrücke und Hubbrücke)? Antwort: Die sogenannte Drehbrücke (Verlauf Hafenstraße/Untertrave) wird während des Veranstaltungszeitraums gesperrt. Die Altstadtinsel soll durchgehend erreichbar sein. 4. Wird der Herrentunnel zumindest zeitweise gesperrt? Antwort: Kurzfristige Sperrungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. II. Zugang zur Lübecker Innenstadt / zum Veranstaltungsort 1. Soll die Einreise bestimmter Personen oder die Teilnahme bestimmter Personen an Versammlungen betreffend den Gipfel unterbunden werden? Antwort: Die polizeiliche Einsatzführung hat bisher keinen Anlass gehabt, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Für Maßnahmen zur Einreiseverweigerung ist die Bundespolizei zuständig. 2. Entspricht es dem Versammlungsrecht, dass die Stadt Demonstrationen "in direkter Nähe zum Veranstaltungsort" unterbinden will? Wie muss dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Interesse an Demonstrationen in möglichst großer Nähe zur Erzielung eines medialen Beachtungserfolgs Rechnung getragen werden? Haben Versammlungsteilnehmer nicht ein Recht darauf, für die Gipfelteilnehmer wahrnehmbar zu demonstrieren? Antwort: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schützt auch das Interesse des Veranstalters, auf einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu zielen, also gerade auch eine möglichst große Nähe zu den Gipfelteilnehmern selbst. Nach § 15 des Versammlungsgesetzes kann die zuständige Behörde eine Versammlung nur dann verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Versammlungsbehörde und Polizei stellen in ihrer Gefährdungsprognose fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Nur dann sind entsprechende Einschränkungen, die auch das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Zeitpunkt und Ort der Versammlung betreffen können, zulässig. 3. Wird das Sicherheitskonzept nach jetzigem Planungsstand den Ausschluss von Versammlungen in einer bestimmten Verbotszone vorsehen? Antwort: Im Wege von Kooperationsgesprächen mit den Anmeldern von Versammlungen sind die Wege von Aufzügen und Kundgebungsorte einvernehmlich abgestimmt worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2768 3 4. Wenn ja, welche Ausmaße wird diese Zone haben und wo wird diese liegen? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Werden Sperrzäune errichtet werden (bitte ggf. unter Angabe von Ort, Höhe und Umfang)? Antwort: Polizeiabsperrungen in Form von sogenannten „Hamburger Gittern“ (3 m lang und 1,10 m hoch) werden zum Einsatz kommen. Genaue Örtlichkeiten werden im Rahmen der weiteren Einsatzvorbereitungen festgelegt. III. Reisefreiheit und Tourismus 1. Soll die Reisefreiheit nach dem Schengener Abkommen eingeschränkt werden? Sind Kontrollen im Grenzgebiet geplant? Antwort: Die Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen liegt beim Bund bzw. der Bundespolizei. Der Landesregierung sind keine Einschränkungen bekannt. 2. Wird es zu Umquartierungen von Gästen kommen, die eigentlich in der Zeit ein Zimmer buchten, welches nun aber im Umfeld des G7-Gipfels benötigt wird? Antwort: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt. Hotelreservierungen für die Delegationen liegen in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes.