SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2769 18. Wahlperiode 11.03.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Nachlass für die Rendsburger Bezirksgruppe des Blindenvereins Vorbemerkung des Fragestellers: Vor rund einem Jahr hat das Sozialministerium angeordnet, dass der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein den Nachlass eines Büdelsdorfer Bürgers an den Rendsburger Bezirksverband ausgezahlt werden muss. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verlangt im öffentlichen Interesse die Vollziehung einer testamentarischen Auflage zugunsten der Bezirksgruppe Rendsburg des Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein. Eine Anordnung des Ministeriums für Soziales , Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung ist dazu nicht ergangen. 1. Wann und in welchem Umfang ist der Blinden- und Sehbehindertenverein der Anordnung des Sozialministeriums gefolgt? Antwort: Eine Anordnung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung ist nicht ergangen. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH) und das Ministerium befinden sich derzeit in Gesprächen , ob und auf welche Weise die testamentarischen Auflage bereits erfüllt ist bzw. künftig erfüllt werden kann. Dem BSVSH wurde dazu eine Frist bis Ende März gesetzt. Gelingt eine Verständigung über die Vollziehung der testamentarischen Auflage nicht, kann das Ministerium Klage bei den ordentlichen Gerichten erheben. Drucksache 18/2769 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Erfolgte vor dem Einfrieren der Landesförderung eine Anhörung des Blinden- und Sehbehindertenvereins? Wenn ja, hat der Verein eine Stellungnahme abgegeben ? Antwort: Der BSVSH hatte Gelegenheit, sich zu den Voraussetzungen der Zuwendung zu äußern, von der er auch Gebrauch gemacht hat. 3. Ist es geplant, die Förderung für den Verein wieder aufzunehmen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Förderung des BSVSH kann dann wieder vorgenommen werden, sobald die Landesregierung zu der Auffassung gelangt, dass alle zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. 4. Falls es seit der ministeriellen Anordnung eine Zahlung des Landesverbandes an den Bezirksverband gegeben hat, wie hoch ist der ausgezahlte Betrag? Antwort: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der Bezirksgruppe Rendsburg des BSVSH Geldbeträge zur Verfügung gestellt worden sind, nachdem das Ministerium in dieser Angelegenheit tätig geworden ist. 5. Falls der Betrag, den der Bezirksverband bislang aus dem Erbe erhalten hat, die vermachte Summe unterschreitet, besitzt die Landesregierung Erkenntnisse über den Verbleib des Geldes? Antwort: Die Verwendung der Erbschaft ist Gegenstand der laufenden Gespräche zwischen dem Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein und dem Ministerium . 6. Welche Gesamtsumme betragen die Kosten sowohl des Landes- als auch des Bezirksverbandes im betreffenden Rechtsstreit? Antwort: Über die Gesamtkosten des BSVSH und seinen Untergliederungen für Rechtsstreitigkeiten hat die Landesregierung keine Kenntnis.