SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2770 18. Wahlperiode 2015-03-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten G7-Gipfel - Überregionale Zusammenarbeit und Kostenaufwand 1. Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm bestand das Problem, dass Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern nicht mit den Grenzen des Landesrechts bei Anhalte- und Sichtkontrollen vertraut waren. Wie will die Landesregierung Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern über die Besonderheiten des schleswig-holsteinischen Polizeirechts aufklären? Antwort: Über Einsatzbesprechungen und schriftliche Unterlagen ist sichergestellt, dass auswärtige Einsatzkräfte über das schleswig-holsteinische Landesrecht informiert werden. 2. Welche Stelle wird die Einsatzleitung haben? Antwort: Der Einsatz der Landespolizei wird durch die Polizeidirektion Lübeck geführt. 3. Welche Unterstützungskräfte anderer Bundesländer und des Bundes wurden in welchem Umfang angefragt? Welche Rückmeldungen liegen derzeit vor? Antwort: Nach derzeitigem Stand ist die Landespolizei auf die Unterstützung anderer Bundesländer und des Bundes angewiesen. Derzeit sind 1.900 Kräfte angefordert. Eine abschließende Zusage, in welchem Umfang auswärtige Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, wird frühestens 14 Tage vor Einsatzbeginn feststehen. Drucksache 18/2770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. In wie weit gelten Dienstanweisungen des Landes auch für Polizeieinheiten anderer Länder, die in Schleswig-Holstein eingesetzt werden? Antwort: Die Regelungen des Landes Schleswig-Holstein für Eingriffsmaßnahmen gelten auch für die Unterstützungskräfte. 5. In wie weit werden Daten von Bürgern aber auch Gästen an Dritte (ausländische Geheimdienste, etc.) weitergegeben? 6. Welche ausländischen Sicherheits- und Geheimdienste erhalten Zugriff auf die persönlichen Daten sicherheitsüberprüfter Beschäftigter oder anderer sicherheitsüberprüfter Personen? Antwort zu Fragen 5 und 6: Die Landesregierung hat bisher keinen Anlass, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen , weil diese Daten bei den zuständigen Bundesbehörden verbleiben und nicht zur Landespolizei gelangen. Sollte es dafür im konkreten Einzelfall eine Notwendigkeit geben, erfolgt eine Übermittlung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. 7. Inwiefern werden ausländische Verbindungsbeamte einbezogen? Haben sie Zugang zu personenbezogenen Daten und, wenn ja, auf welcher Grundlage? Antwort: Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. 8. In wie weit wird die Stadt Lübeck bei zusätzlich entstehenden Kosten wie erhöhtem Vorhalt von Rettungsdienstkräften finanziell aber auch planerisch von Bundes- und Landesseite unterstützt? Antwort: Jeder öffentliche Aufgabenträger kommt für die ihm entstehenden Kosten selbst auf. 9. Wer trägt den finanziellen Ausfall bei eingeschränkt zugänglichen Geschäften? Antwort: Für Einnahmeausfälle Privater infolge der Durchführung von Versammlungen haftet kein öffentlicher Aufgabenträger. 10. Welche Kosten wird der Gipfel für die öffentliche Hand verursachen? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die Kosten für den Polizeieinsatz lassen sich erst nach dem Einsatz beziffern. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2770 3 11. Wie werden diese Kosten zwischen Bund, Land und den betroffenen Kommunen aufgeteilt? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 12. Mit welchen Kosten rechnet die Landessregierung für die Bild- und Tonaufzeichnungen/Überwachung im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.