SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2772 18. Wahlperiode 2015-03-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Kooperation zwischen dem Alstergymnasium und der Olzeborchschule Vorbemerkung des Fragestellers: In der Norderstedter Zeitung vom 26. Februar 2015 wird berichtet, dass die Landes- regierung den von der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg beschlossenen Koope- rationsvertrag zwischen dem Alstergymnasium und der Olzeborchschule abgelehnt hat. Vorbemerkung der Landesregierung: Kooperationsvereinbarungen gemäß § 43 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) werden dem Ministerium für Schule und Berufsbildung (MSB) durch die beteiligten Schulträger angezeigt. Die Prüfung der Vereinbarungen auf ihre Rechtswirksamkeit erfolgt dann durch die zuständigen Schulaufsichten im MSB auf der Basis von § 125 Abs. 3 SchulG. Eine Kooperation zwischen dem Alstergymnasium und der Olzeborchschule in Henstedt-Ulzburg wurde durch das MSB nicht abgelehnt. Im Rahmen der konsul- tativen Schulaufsicht hat das Alstergymnasium 2014 einen Vereinbarungstext vorge- legt und Hinweise zu formalen und redaktionellen Aspekten erhalten. Nach Unter- zeichnung durch die Beteiligten vor Ort am 26.02.2015 ist die Kooperationsvereinba- rung Anfang März durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg als Trägerin beider Schu- len dem MSB übersandt worden. Drucksache 18/2772 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Sobald die von der Schulaufsicht erbetenen Korrekturen erfolgt sind, steht einem Kooperationsvertrag aus Sicht des MSB nichts mehr im Wege. 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Vertrag abgelehnt? 2. Welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend, insbesondere da das Alster- gymnasium die räumlichen Möglichkeiten bietet und über ein sehr breites Profil verfügt? 3. Gibt es für die Schulen oder für die Gemeinde Möglichkeiten durch Verände- rungen der Grundlagen eine Zustimmungsfähigkeit zu erreichen? Antwort zu den Fragen 1) bis 3): Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.