SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2786 18. Wahlperiode 2015-03-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Kleine Grundschulstandorte - Vorgänge um den Schulstandort Schafstedt Vorbemerkung der Fragesteller: Das Schulministerium hat in der Sitzung des Bildungsausschusses am 28. August 2014 ausgeführt, dass kein Schulleiter durch eine Organisationsentscheidung eine Außenstelle ohne Zustimmung oder Wissen des Ministeriums schließe. 1. Ist die in der Öffentlichkeit stehende Aussage korrekt, dass das Schulministeri- um vor dem 9. Februar 2014 der Schulleitung der Wulf-Isebrand-Schule die Zu- stimmung gegeben hat, die Außenstelle in Schafstedt zu schließen, sobald die Zahl von 44 Schülern nicht erreicht werden würde? Antwort: Dem Schulleiter ist aufgetragen worden, die Schülerzahlen zu beobachten und die Außenstelle Schafstedt in enger Absprache mit der unteren Schulaufsicht wie auch dem Schulträger sowie allen schulischen Gremien neu zu bewerten, sollte die Zahl der Kinder unter 44 sinken. Drucksache 18/2786 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wenn ja, wann genau und in welcher Form wurde diese Zustimmung gegeben? Antwort: Der Schulleiter der Wulf-Isebrand-Schule hat sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens - also seit 2011 - eng mit dem Bildungsministerium über die untere Schulaufsicht ab- gestimmt. 3. Wenn nein, wann und in welcher Form wurde der Schulleitung dann tatsächlich die Zustimmung für die Schließung des Standortes Schafstedt gegeben? Antwort: entfällt 4. Was waren die Gründe dafür, dass das Konzept für den Erhalt des Schulstand- ortes Schafstedt von Seiten des zuständigen Ministeriums als unzureichend eingestuft worden ist? Wann wurde diese Einschätzung getroffen und wie wur- de sie kommuniziert? Antwort: Der entscheidende Teil des Konzepts ging zu wenig auf die Unterrichtsversorgung und die Verlässlichkeit der Außenstelle ein. Schule und Schulträger wurden hierüber in verschiedenen Gesprächen rechtzeitig vor dem Schuljahresende 2013/14 infor- miert. 5. Wie wurde der Schulträger in den Entscheidungsprozess einbezogen und mit welchem Ergebnis? Antwort: Es gab zahlreiche Gespräche mit dem Schulträger durch die untere wie auch die oberste Schulaufsicht. 6. Ist es richtig, dass es keine Mindestgröße für Außenstellen gibt und dass auch Schulstandorte mit weniger als 44 Kindern bestehen? Wenn ja, welche Standor- te mit wie vielen Schulkindern sind das? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2786 3 Antwort: Bis zum Jahresende 2014 galt als Maßstab für den Betrieb von Außenstellen, dass dort mindestens 44 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Ab Mitte Dezember - mit Vorstellung der Studie „Die Zukunftsfähigkeit der Grund- schulen in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins“ - wurde dieser Maßstab auf im Einzelfall 27 Schülerinnen und Schüler gesenkt, wenn bestimmte Voraussetzun- gen zur Unterrichtsversorgung und zur Verlässlichkeit gegeben sind. Die Schulen wurden darüber informiert. Zur Frage nach den Standorten mit weniger als 44 Schülerinnen und Schüler siehe Anlage. 7. Plant das Ministerium eine Schulgesetzänderung vorzuschlagen, nach der künf- tig das Ministerium durch Rechtsakt und nicht die Schulleitung einer Schule durch Organisationsentscheidung über die Schließung einer Außenstelle ent- scheidet? Wenn ja, wann plant die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vor- zulegen? Wenn nein, was waren die Gründe dafür, dass die Landesregierung von dieser Planung wieder Abstand genommen hat? Antwort: Nach § 33 Absatz 4 Satz 2 Schulgesetz entscheidet die Schulleitung nach vorheriger Abstimmung mit der Schulaufsicht über eine wesentliche Änderung in der Nutzung der Schulgebäude und -anlagen „im Benehmen mit dem Schulträger“. Damit ist fak- tisch ausgeschlossen, dass eine solche Entscheidung durch die Schulleitung allein getroffen wird. Nach den Erkenntnissen des Bildungsministeriums ist in den letzten Jahren auch keine solche Entscheidung durch die Schulleitung ohne Einbindung des Schulträgers sowie der obersten Schulaufsicht getroffen worden. Kreis Name Schule Ort Schule Name Aussenstelle Ort Aussenstelle SuS Aussenstelle SuS Schule insg. Dithmarschen Wulf-Isebrand-Schule Albersdorf Wulf-Isebrand-Schule Schafstedt 41 624 Grundschule Wesselburen Wesselburen Grundschule Wesselburen Neuenkirchen 43 205 Nordfriesland Schule am Ostertor Tönning Schule am Ostertor Oldenswort 37 203 Ostholstein Theodor-Storm-Schule Heiligenhafen Theodor-Storm-Schule Großenbrode 42 229 Pinneberg Grundschule Haseldorfer Marsch Haseldorf Grundschule Haseldorfer Marsch, Außenstelle Hetlingen Hetlingen 36 141 Plön Grundschule Bönebüttel Bönebüttel Grundschule Bönebüttel Großharrie 33 123 Grundschule der Stadt Lütjenburg, der Gemeinde Giekau Lütjenburg Grundschule der Stadt Lütjenburg und der Gemeinde Giekau Giekau 41 328 Grundschule Wankendorf und Umgebung Wankendorf Grundschule Schipphorst Schipphorst 42 858 Grundschule Hüttenwohld Hüttenwohld 38 Segeberg Grundschule Lentföhrden Lentföhrden Grundschule Lentföhrden, Außenstelle Nützen Nützen 37 129 Grundschule am Wald Sievershütten Grundschule am Wald Struvenhütten 43 364 Grundschulen mit Aussenstellen mit weniger als 44 SuS - Schuljahr 2014/15 - KA_Schafstedt Anlage GS mit Aussenstellen gefiltert