SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2794 18. Wahlperiode 18.03.15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 18.02.2015, erklärt: „Wir sind dabei, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in unserem Land zu implementieren.“ 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein und für wann konkret ist die Einführung vorgesehen? Antwort: Die Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge soll sobald wie möglich in Schleswig-Holstein eingeführt werden. Um eine möglichst einheitliche bundesweite Umsetzung zu ermöglichen wird auf Bitten der Länder derzeit eine Änderung des § 264 Sozialgesetzbuch V durch das Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet. Eine zeitliche Vorgabe für das beabsichtigte Gesetzgebungsverfahren kann derzeit nicht genannt werden. Um eine zeitnahe Einführung voranzubringen, führt das MSGWG unabhängig davon Gespräche mit den zu beteiligenden Partnern im Land. Drucksache 18/2794 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Mit welchen Krankenkassen steht die Landesregierung in Gesprächen über die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber und wie ist die Position der Kassen in dieser Frage? Das MSGWG hat bereits Gespräche mit der AOK Nordwest und dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) geführt. Die Krankenkassen haben Ihre grundsätzliche Zustimmung und Unterstützung des Vorhabens betont. Dies entspricht auch der Haltung des AOK Bundesverbands und des GKV-Spitzenverbands im Rahmen der Bund-LänderArbeitsgruppe Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen. Die Kassen haben auf Landes- und Bundesebene eine möglichst bundesweit einheitliche Umsetzung und eine bundesgesetzliche Regelung unter Verzicht auf eine Leistungseinschränkung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gefordert . Das MSGWG wird die sehr komplexen Fragestellungen weiterhin mit allen zu beteiligenden Partnern - insbesondere mit den Krankenkassen - im Land erörtern und auch parallel zu dem unter 1. genannten Gesetzgebungsverfahren weitere Möglichkeiten für eine möglichst zeitnahe Einführung der Gesundheitskarte prüfen. Antwort: 3. Welche Kostenersparnis erwartet die Landesregierung durch die Einführung einer Gesundheitskarte 1. für das Land und 2. für die Kommunen? Antwort: Aus den Erfahrungen mit dem sog. „Bremer Modell“ in Bremen und Hamburg sind Einspareffekte hinsichtlich der gewährten Leistungen bislang nicht quantifizierbar . Im Bereich der Verwaltungskosten kann eine grundsätzliche Kostenersparnis auf der kommunalen Ebene erwartet werden. Seriöse Schätzungen sind derzeit jedoch nicht möglich. 4. Wie sollen die Gesundheitskosten nach Auffassung der Landesregierung nach Einführung einer Gesundheitskarte zwischen Land und Kommunen aufgeteilt werden? Antwort: Eine Änderung der bestehenden Kostenträgerschaft ist derzeit nicht beabsichtigt , d. h. das Land trägt 70 % und die Kommunen tragen 30 % der Kosten.