SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2795 18. Wahlperiode 2015-03-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Vorbemerkung Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 18.02.2015 erklärt, dass die Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen der aktuellen Lage angepasst werden müssten. 1. Welche definierten Standards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gelten bisher in Schleswig-Holstein? Antwort: Mit den Standards bei der Unterbringung, die der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung am 18.02.2015 angesprochen hat, ist die Unterbringung von Flüchtlingen in massiven Gebäuden gemeint. Der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen, dass die Einhaltung dieser Standards an die aktuelle La- ge angepasst werden muss. Das kann die Unterbringung von Flüchtlingen in Containern beinhalten, aber auch die Unterbringung von Flüchtlingen in Zel- ten. Beide alternativen Optionen kommen in Schleswig-Holstein natürlich nur Drucksache 18/2795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 dann in Betracht, wenn Unterbringungsmöglichkeiten in massiven Gebäuden nicht mehr in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. 2. Welche konkreten Änderungen an den Standards hält die Landesregierung für erforderlich? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wie gestaltet sich nach Auffassung der Landesregierung aktuell die Verfüg- barkeit von Containern für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewer- bern? Antwort: Die momentanen Erfahrungen zeigen, dass am Markt eine hohe Nachfrage nach Containermodulen besteht. Die Bedarfe des Landes konnten bislang in angemessener Zeit gedeckt werden. Für die Zeitspanne der Verfügbarkeit spielt auch die Wertigkeit bzw. der Standard der Container eine Rolle. Festzu- stellen ist jedoch auch, dass mit steigender Nachfrage die Preise sowohl im Miet- wie auch im Kaufbereich in den Jahren deutlich angezogen haben. 4. Plant die Landesregierung Änderungen im Bereich des Bau- und/ oder des Vergaberechts zur Erleichterung der Schaffung von Unterbringungsmöglich- keiten und Betreuungsangeboten für Flüchtlinge und Asylbewerber und wenn ja, welche? Antwort: Nein. Änderungen sind nicht erforderlich, da in den entsprechenden Rege- lungskomplexen hinreichend flexible Normen enthalten sind. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten erarbeitet unter Beteiligung der unte- ren Bauaufsichtsbehörden einen entsprechenden Beratungserlass. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2795 3 5. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung die Unterbringung von Flücht- lingen und Asylbewerbern in der kalten Jahreszeit gestaltet werden, wenn ei- ne Zeltunterbringung nicht möglich ist und diese Kapazitäten daher wegfallen? Antwort: Mit der Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Unterbringungsplätzen im Winterhalbjahr 2015/16 beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Lan- desregierung. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe gilt es abzuwarten.