SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2796 18. Wahlperiode 20.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Verwendung der zusätzlichen Bundesmittel zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen 1. Wofür konkret plant die Landesregierung welchen Anteil der zusätzlichen Mittel des Bundes, die aufgrund der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern nach Schleswig-Holstein fließen, einzusetzen? 2. Wie hoch ist der Anteil (prozentual und in absoluten Zahlen), der unmittelbar vom Land an die Kommunen weitergeleitet werden soll? 3. Wie hoch wird nach der geplanten Verteilung die Entlastung a) für das Land und b) für die Kommunen sein? Antwort: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind ausweislich der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt (Umdruck 18/3661 vom 3.12.2014). Drucksache 18/2796 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Das Land rechnet mit einer Gesamtentlastung von jeweils rd. 17 Mio. € in 2015 und 2016. Entsprechend dem Anteil der Kommunen an den Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz plant das Land 30 % der Entlastung, mithin rd. 5,1 Mio. € an die Kommunen weiterzuleiten. Der Landesanteil beträgt somit rd. 11,9 Mio. €. Aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern rechnet das Land mit rund 6.000 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/2016. Um die Unterrichtsversorgung zu sichern, sollen über einen Nachtrag zum Schuljahresbeginn 2015/2016 240 Lehrerstellen geschaffen werden. Die Kosten betragen in 2015 rd. 5 Mio. € und in 2016 rd. 12 Mio. €. Im Jahr 2016 verwendet das Land seinen Anteil an den vom Bund bereitgestellten Mitteln zur Finanzierung der zusätzlichen Lehrerstellen. Im laufenden Jahr wird über die Finanzierung der zusätzlichen Lehrerstellen hinaus der Differenzbetrag von rd. 7 Mio. € eingesetzt, um die eingeplanten Kostensteigerungen bei den Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz teilweise gegenzufinanzieren.