SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2797 18. Wahlperiode 2015-03-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Aufteilung Landesmittel für Schulsozialarbeit Vorbemerkung der Fragestellerin: Die im Haushalt vorgesehenen Mittel für Maßnahmen der Schulsozialarbeit in Höhe von 13,2 Millionen Euro werden den Kreisen und kreisfreien Städte zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung gestellt. Hierbei sollen die Schulen der dänischen Minderheit angemessen berücksichtigt werden. 1. Wie stellt sich die genaue Verteilung der 13,2 Millionen Euro für Maßnahmen der Schulsozialarbeit dar (bitte für jeden Kreise und jede kreisfreie Stadt auf- schlüsseln)? Antwort: Die genaue Verteilung der Mittel im Jahr 2015 ist der nachstehenden Tabelle zu ent- nehmen: Drucksache 18/2797 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Kreis/Stadt Zuweisungssumme 2015 Stadt Flensburg 665.563,49 € Landeshauptstadt Kiel 2.101.438,38 € Hansestadt Lübeck 1.810.483,17 € Stadt Neumünster 573.177,56 € Kreis Dithmarschen 654.029,60 € Kreis Herzogtum Lauenburg 770.790,81 € Kreis Nordfriesland 524.373,78 € Kreis Ostholstein 789.178,07 € Kreis Pinneberg 1.172.213,57 € Kreis Plön 394.852,81 € Kreis Rendsburg-Eckernförde 861.510,02 € Kreis Schleswig-Flensburg 854.967,16 € Kreis Segeberg 914.733,12 € Kreis Steinburg 508.558,36 € Kreis Stormarn 604.130,10 € 13.200.000,00 € 2. Wie stellt sich die genaue Verteilung dieser Mittel an die Schule der dänischen Minderheit dar (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort: In § 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) ist geregelt, dass das Land die Mittel zur Weiterleitung an die Schulträger zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wird dort bestimmt, dass die Schulen der dänischen Minderheit angemessen berücksichtigt werden sollen. In welchem Umfang dies er- folgt, entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte. 3. Wird es eine Richtlinie für die Vergabe der Landesmittel geben? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? 3 Antwort: Die Zuweisungen durch das Land erfolgten erstmalig am 24.02.2015 an die Kreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage von § 28 Absatz 2 FAG. Damit wird vorerst der Maßstab, mit dem die Bundesmittel von 2011-2013 zugewiesen worden sind, fortgeführt, so dass vor Ort eine Verstetigung der bislang mit diesen Mitteln geförder- ten Schulsozialarbeit erreicht werden kann. Die Kreise und kreisfreien Städte werden dem MSB Sachberichte über den Einsatz und die Verwendung der Mittel bis zum 30.04.2016 vorlegen. Nach deren Auswertung wird entschieden, ob das MSB künftig von seiner Ermächtigung gemäß § 28 Absatz 2 FAG Gebrauch macht, weitere Be- stimmungen über den Einsatz der Mittel zu erlassen. 4. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Träger der Schulsozialarbeit auch langfristig Planungssicherheit haben? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Gewährung der Mittel ist an das FAG gebunden und den Haushalt des Landes, der jährlich durch das Parlament beschlossen wird.