SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2798 18. Wahlperiode 2015-03-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Beratung der Kommunen durch das Land in Fragen der Zuwanderung Vorbemerkung Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 18.02.2015, erklärt: „Um Zuwanderung besser zu steuern, wollen wir die Kreise auch beraten.“ 1. Welche Art der Beratung für die Kommunen hat das Land bisher in Fragen der Zuwanderung geleistet? Antwort: Das Land steht mit den Kommunen zu dem Thema „Unterbringung und Be- treuung von Flüchtlingen“ in einem regelmäßigen konstruktiven Erfahrungs- austausch, fördert diesen und wird in diesem Zusammenhang bei Bedarf auch in Einzelfragen beratend tätig. In der Vergangenheit ist das Land auch durch mehrere Erlasse, u.a. zu bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen gegenüber den Kommunen grundsätzlich beratend tätig geworden. Drucksache 18/2798 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie gestaltet sich das vom Ministerpräsidenten in der Regierungserklärung angekündigte Beratungskonzept für die Kreise konkret? Antwort: Die Landesregierung ist zur Aufnahme von Asylsuchenden in einem engen Dialog mit den kommunalen Landesverbänden und wird in der Folge diesen Dialog noch zu zentralen Fragestellungen intensivieren. Eine dieser zentralen Fragestellungen wird die Aufnahme von Asylsuchenden in den kreisfreien Städten und in den Kreisen und innerhalb dieser in den kreisangehörigen Ge- meinden und Ämtern sein. Die damit zusammenhängenden Informations- und Beratungsbedarfe kann und wird die Landesregierung nicht einseitig festlegen, sondern zunächst mit den kommunalen Landesverbänden und den Kommu- nen besprechen und abstimmen. 3. Welche Modelle zu Veränderungen in der landesinternen Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wurden wann in der Landesregierung mit welchem Ergebnis diskutiert? Antwort: Neben oder innerhalb einer an den Einwohnerzahlen ausgerichteten Vertei- lung von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen gibt es mehrere Kriterien, die im Zusammenhang mit der Zuweisung von Flüchtlingen benannt und zum Teil auch bereits praktiziert werden, z.B. die vorhandene Integrationsinfra- struktur, das Vorhandensein von Wohnraum, die Arbeitsmarktsituation, der Zugang zu Angeboten bei besonderen individuellen Bedarfen, etwa bei Er- krankungen, oder verwandtschaftliche Beziehungen. Weitere Kriterien wie be- sondere Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Integration, darunter könnte auch eine besondere Aufnahmebereitschaft in einer Kommune fallen, sind denkbar. Ob und ggf. in welcher Weise es zu einer Veränderung der landes- gesetzlichen Verteilregelungen kommt, muss zunächst in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und anderen Akteuren besprochen werden.