SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/28 18. Wahlperiode 12-07-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ersatzlose Streichung von 60 Millionen Euro für die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung Vorbemerkung des Fragestellers: Für die Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung haben sowohl der Parlamentarische Staatssekretär Ferlemann, als auch Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer zugesagt, die Finanzierung für den Ausbau der Trasse gemäß Staatsvertrag sicherzustellen . Die CDU-geführte Landesregierung wollte, dass die raumverträglichste Variante in das Planfeststellungsverfahren eingebracht wird und hatte daher ein Raumordnungsverfahren beschlossen. In diesem werden die unterschiedlichen Interessen und die berechtigten Argumente sowohl der Landwirtschaft als auch der touristischen Orte berücksichtigt. 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch ohne die vom Land Schleswig- Holstein zugesagten bis zu 60 Millionen Euro für Infrastrukturmaßnahmen die raumverträglichste Variante der Hinterlandanbindung gebaut werden kann? Im Rahmen des anstehenden Raumordnungsverfahrens (ROV) wird die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin einen Trassenverlauf, die so genannte Vorzugsvariante , vorschlagen und diese begründen. Dabei stehen raumordnerische Kriterien im Vordergrund. Eine finanzielle Unterstützung des Landes für Maßnahmen in der Bauphase hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss. Drucksache 18/28 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Sobald eine Trasse feststeht und konkrete Maßnahmen vorgesehen sind, z.B. Lärmschutzmaßnahmen oder Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG), werden die Landesregierung, die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG Gespräche über die Umsetzung dieser Maßnahmen führen. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage verweigert die Landesregierung die zugesagten Landesmittel für die Hinterlandanbindung? Die politischen Absichtserklärungen der früheren Landesregierungen zu freiwilligen Leistungen haben bisher nicht zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Dritten geführt. Die in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen über 60 Mio. Euro haben daher zumindest aus heutiger Sicht keine haushaltsrechtlich tragfähige Begründung. Über etwaige unterstützende Maßnahmen kann erst beraten werden, wenn diese konkretisiert sind.