SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2802 18. Wahlperiode 2015-04-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Neuer Haushaltstitel 04 02.00.883 01 - Zuschüsse für die Sanierung kommunaler Sportstätten unter Berücksichtigung der Sanierung von Schwimmsportstätten II Vorbemerkung: Der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten hat am 28.01.2015 mit Drucksache 18/2634 die Kleine Anfrage zum neuen Haushaltstitel 0402.00883 01 zu den „Zuschüssen des Landes für die Sanierung kommunaler Sportstätten unter Berücksichtigung der Sanierung von Schwimmsportstätten“ für die Landesregierung beantwortet . Aus den Antworten ergeben sich Nachfragen. Darüber hinaus liegt nunmehr die Niederschrift über die Ergebnisse der mündlichen Anhörung der 82. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 03. Dezember 2014 vor. 1. Weshalb beabsichtigt die Landesregierung nicht, mit dem Landessportverband (LSV) und dem Schleswig-Holsteinischen Schwimmverband e.V. (SHSV) gemeinsam Sanierungskonzepte zu entwickeln, um im Dialog das möglichst Beste für die Sportstätten und Bäder im Land zu erreichen? (Siehe Antwort der Landesregierung zur Frage in Ziffer drei aus Drucksache 18/2634) Antwort: Die Erstellung von Sanierungskonzepten ist Aufgabe des/der jeweiligen Trägers /Träger der Infrastruktur/en. Bei kommunalen Sportstätten ist dies Aufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Drucksache 18/2802 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wann wird nunmehr die Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein der Öffentlichkeit vorgelegt werden und wie ist sie inhaltlich ausgestaltet? (Siehe Antwort der Landesregierung zur Frage in Ziffer vier aus Drucksache 18/2634.) Antwort: Die Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) ist am 16.03.2015 im Amtsblatt Schleswig-Holstein, S. 447ff, veröffentlicht worden. 3. Weshalb wird es nur eine Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein geben, nicht aber auch eine Förderrichtlinie für die anderen kommunalen Sportanlagen? Antwort: Die Landesregierung hat eine inhaltliche Schwerpunktsetzung der über den Haushaltstitel 0402.00.88301 zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen. Dies wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände abgestimmt. 4. Der obig genannte Haushaltstitel ist mit zwei Millionen Euro im Haushalt 2015 veranschlagt worden. a.) Liegen bereits durch die Medienberichterstattung Fördermittelanträge vor und wenn ja, welche Institutionen haben in welcher Höhe für welche Maßnahmen Mittel beantragt? Antwort: Nach Veröffentlichung der Schwimmsportstättenförderrichtlinie liegt ein Antrag eines Amtes auf Gewährung einer Zuwendung i.H.v. 245.000 € für die Sanierung eines Freibades vor. b.) Wie plant die Landesregierung diesen Haushaltstitel aufzuteilen 1. für die Sanierung von Schwimmsportstätten und 2. für die Sanierung anderer kommunaler Sportstätten? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie geht die Landesregierung mit dem in der Anhörung zum Ausdruck ge- brachten Anliegen des LSV, der Präsidenten der Fachverbände sowie der Sportwissenschaftler und der Vertreter der kommunalen Landesverbände politisch um, die alle eine Verstetigung der Sanierungsmittel obig genannten Haushaltstitels für dringend notwendig und sinnvoll erachtet haben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1, Drucksache 18/2634. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2802 3 6. Weshalb legt die Landesregierung kein mit den Kommunen abgestimmtes Programm vor, um den Sanierungsstau bei den Sportanlagen und Schwimmsportstätten im Land aufzulösen? Antwort: Die o.g. Richtlinie ist im Vorwege mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände abgestimmt worden. 7. Ist Landesregierung – vor dem Hintergrund aller vorliegenden Daten und Ex- pertenmeinungen - noch immer fest davon überzeugt, dass die für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellten zwei Millionen Euro für die Sanierung der kommunalen Sportstätten und Bäder ausreichend sind, um den vorhandenen Sanierungsstau mittelfristig deutlich und in einer Dekade abzubauen? a.) Wenn ja, welche fundierten Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, um zu diesem Ergebnis zu gelangen? b.) Wenn nein, was wird die Landesregierung gemeinsam mit den Be- troffenen unternehmen, um im Dialog und transparent den Sanierungsstau bei den Sportstätten in der nächsten Dekade aufzulösen? Antwort: Die Landesregierung leistet mit der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten einen Beitrag zum Abbau des Sanierungsstaus. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5.