SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2817 18. Wahlperiode 2015-03-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten G7-Gipfel - Maßnahmen der Eingriffsbehörden II 1. Ist im Rahmen von Kooperationen geplant, auch private Überwachungsanlagen – z. B. von Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern – in die polizeilichen Sicherheitsplanungen mit einzubeziehen? Ist geplant, einen direkten technischen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf private Videoüberwachungssysteme zu schaffen? Wenn ja, bei welchen Überwachungsanlagen ist dies geplant (bitte aufschlüsseln) und auf welcher Rechtsgrundlage soll der Zugriff erfolgen? Antwort: Nein. 2. Sind im Rahmen der Sicherheitsplanungen Besitzerinnen und Besitzer privater Videoüberwachungsanlagen angesprochen worden, sie mögen ihre Überwachungsanlagen so ausrichten, dass auch Teile des öffentlichen Raums mit erfasst werden? Wenn ja, um welche Überwachungsanlagen handelte es sich dabei und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Maßnahme erfolgen? Antwort: Nein. Drucksache 18/2817 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Sind "Gefährderansprachen" oder "Gefährdungsansprachen" geplant? Antwort: Nein. 4. Sind Gefangenensammelstellen geplant und werden Bevollmächtigte, insbesondere Rechtsanwälte, Zutritt erhalten? Antwort: Es wird eine zentrale Gefangenensammelstelle in Lübeck, Possehlstraße 4, eingerichtet werden. Der Zutritt von Rechtsanwälten wird gewährleistet sein. 5. Ist der Einsatz von ZivilbeamtInnen in Protestkreisen geplant? Wie wird sichergestellt, dass diese nicht aktiv auf die Proteste Einfluss nehmen, insbesondere nicht aufstachelnd? Antwort: Über taktische Einsatzmaßnahmen wird keine Auskunft gegeben, um das Einsatzkonzept nicht zu gefährden. Soweit zivile Kräfte eingesetzt werden, sind auch diese an Recht und Gesetz gebunden. Die Landesregierung verwahrt sich gegen die in der zweiten Teilfrage des Fragestellers enthaltene Unterstellung einer Bereitschaft der Polizei zum Rechtsbruch. Die Polizei beachtet und bejaht das ihr versammlungsrechtlich auferlegte Neutralitätsgebot. Es gibt keine Rechtstatsachen in SchleswigHolstein , und der Fragesteller führt auch keine an, die eine solche Frage rechtfertigten. 6. In welchen Dateien speichern Polizei und Verfassungsschutz personenbezogene Erkenntnisse mit Blick auf den G7-Gipfel in Lübeck? Antwort: Die Landespolizei hat für den Zeitraum vom 13.04. - 15.04.2015 unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten der Landespolizei eine Datei „Platzverweis“ eingerichtet. Verfahren werden im Vorgangsbearbeitungssystem @rtus erfasst. Die Teilnahme an Protestkundgebungen/Demonstrationen ist für den Verfassungsschutz kein Kriterium für das Speichern personenbezogener Daten. Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse im Rahmen des G7-Gipfels werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG SH), des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G) bzw. des Antiterrordateigesetzes (ATDG) in der jeweils einschlägigen Datei NADIS-WN (Nachrichtendienstliches Informationssystem – Wissensnetz), der RED (Rechtsextremismus-Datei) bzw. der ATD (Antiterrordatei) gespeichert.