SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2818 18. Wahlperiode 2015-03-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten G7-Gipfel - Maßnahmen der Eingriffsbehörden I 1. Ist im Zusammenhang mit dem geplanten G7-Gipfel in Lübeck die Ausweisung von Gefahrengebieten, gefährlichen Orten, Sperrbezirken, etc. beabsichtigt und, wenn ja, wo genau? Falls dies noch nicht feststeht, werden die Orte bekannt gegeben werden, damit Bürger Klarheit über ihre Rechte und Pflichten haben, bevor sie das Gebiet betreten? Antwort: Es ist nicht beabsichtigt, Gefahrengebiete, gefährliche Orte oder Sperrbezirke auszuweisen. Zur Gewährleistung des Schutzes der Veranstaltung werden jedoch Sicherheitsbereiche eingerichtet. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer Pressekonferenz am 11.03.2015 umfassend über beschränkende Maßnahmen informiert worden. Die Verantwortlichen betreiben eine fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit . 2. Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm erklärte der Datenschutzbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, eine Gesetzesänderung dergestalt sei erforderlich, dass weitere Eingriffsschwellen für eine Durchsuchung einer Person als ihre Anwesenheit an einem gefährdeten Ort vorgesehen werden. Teilt die Landesregierung diese Einschätzung? Antwort: Die Landesregierung beurteilt nicht die Rechtsauffassung des Landesdaten- Drucksache 18/2818 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schutzbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum dortigen Landespolizeirecht. 3. Ist der automatisierte Abgleich von Kfz-Kennzeichen geplant? Antwort: Nein. 4. Ist die präventive Observation von Personen geplant? Antwort: Nein. 5. Ist die Einrichtung von Videoüberwachungssystemen beabsichtigt? Wenn ja: a) An welchen Standorten ist dieser Ausbau geplant? b) In welchem Umfang soll dieser Ausbau erfolgen? c) In welcher technischen Form soll dieser Ausbau in den jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgen (gegliedert nach stationären/mobilen Anlagen, reine Aufzeichnungsfunktion oder direkte Anbindung an ein Kontrollzentrum)? d) Werden die Überwachungskameras nach der Veranstaltung wieder komplett abmontiert? Antwort: Nein.