SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2819 18. Wahlperiode 15-03-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Konzept zur einzelbetrieblicheQQQQ Förderung und deren Richtlinien Vorbemerkung des Fragestellers: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW sah eine Streichung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (Subventionierung von Unternehmen) vor. Am 27. September 2012 hat Wirtschaftsminister Meyer ein Konzept zur Modernisierung der Wirtschaftsförderung mit den Schwerpunkten „innovative Vorhaben“, energetische Optimierung in Unternehmen“ und Tourismusförderung angekündigt. In der Landtagsdebatte zur einzelbetrieblichen Förderung (10. April 2014; Plenarprotokoll 18/55) kündigte Wirtschaftsminister Meyer an, das Steuerungsinstrument der einzelbetrieblichen Förderung für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein erkennbarer machen und die Richtlinien noch im Sommer 2014 vorzulegen. 1. Liegt das Konzept zur Modernisierung der Wirtschaftsförderung konkret vor? Wenn ja, wann wurde es der Öffentlichkeit vorgestellt und welche Inhalte hat es? Wenn nein, warum nicht? Antwort: In der oben genannten Landtagsdebatte am 10. April 2014 wies Minister Meyer daraufhin, dass der Landtag bereits informiert wurde. Im November 2013 wurde der Landtag über die Strukturfonds Programme und damit auch in Grundzügen über das Konzept bzw. Programm zur zukünftigen Wirtschaftsförderung informiert (Drs. 18/1217). Ergänzend wurden dem Wirtschaftsausschuss die Entwürfe der Operationellen Programme (OP) EFRE und ESF in Drucksache 18/2819 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der vom Kabinett im November 2013 beschlossenen Fassung vorgelegt (Umdruck 18/2203). 2. Brauchen nach Auffassung der Landesregierung auch weitere Bereiche in Schleswig-Holstein einen Förderanreiz? Wenn ja, welche und in welcher Gesamthöhe? Wenn nein, bitte begründen! Antwort: Die Landesregierung ist der Ansicht, dass alle wesentlichen Bereiche im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) durch Förderanreize abgedeckt sind. Aus dem OP EFRE 2014-2020 und dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ergeben sich folgende Förderschwerpunkte: - Stärkung der regionalen Innovationspotenziale (Ausbau der FuI- Infrastruktur, Kompetenzzentren, Verbund- und Kooperationsprojekte, betriebliche Innovationen, Innovationsassistenten, Transfer-, Cluster- und Netzwerkstrukturen); - Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur (Seed- und Start-up-fonds, Technologie-/ Gründerzentren, produktive Investitionen von KMU in strukturschwachen Gebieten, Beteiligungsfonds für KMU, Internationalisierung von KMU); - Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen (FuI- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von erneuerbaren Energien, Umweltinnovationen, energetische Optimierung in KMU, energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, Beratungsinitiative Energie- und Klimaschutz für Kommunen); - Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen (ressourcenschonender Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes, nachhaltige Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling). - Betriebliche Investitionen (bspw. die Errichtung/Erweiterung von Betriebsstätten , Diversifizierung der Produktion), - Betriebliche Innovationsvorhaben von KMU im Bereich Angewandter Forschung und Entwicklung, - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen (u. a. Erschließung und Ausbau von Gewerbegebieten, touristische Maßnahmen, Hafenbaumaßnahmen), - Nichtinvestive Kooperations- und Vernetzungsvorhaben (u. a. Integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regional- und Clustermanagements). Bezogen auf die regionalen Gebiete und die einzelbetriebliche Investitionsförderung (EBF) ist die Landesregierung der Ansicht, das Schleswig-Holstein gut aufgestellt ist. Das Land ist aufgrund der Vorgaben der EU und des Bundes in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/2819 3 verschiedene Fördergebiete unterteilt, dass sogenannte C-Gebiet und DGebiet . Darüber hinaus gibt es den sogenannten Hamburg-Rand-Raum. Die EBF fokussiert sich auf Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im C-Gebiet, dem strukturschwächsten Gebiet. Investitionen von Unternehmen mit besonderen Struktureffekten können in anderen Landesteilen im Wege der Ausnahmeförderung gefördert werden. Im Übrigen steht die Innovationsförderung grundsätzlich in allen Landesteilen zur Verfügung. 3. Wie hoch war der Anteil (Prozent und Betrag) an der gesamten einzelbetrieblichen Förderung seit 2012, der jeweils jährlich auf a) innovative Vorhaben in Unternehmen; b) die energetische Optimierung in Unternehmen; c) die Tourismusförderung entfiel? Antwort: Die einzelbetriebliche Förderung setzt sich zusammen aus der einzelbetrieblichen Investitions- und der einzelbetrieblichen Innovationsförderung. Im Rahmen des Zukunftsprogramms Wirtschaft (ZPW) wurden zur energetischen Optimierung (3.b) keine Zahlen ermittelt. Dies erfolgt erst im Rahmen des LPW. Zur Beantwortung der Fragen 3.a) und 3.c) vergleiche nachfolgende Tabelle: Anteil Tourismusförderung an der gesamten einzelbetrieblichen Förderung Anteil innovative Vorhaben an der gesamten einzelbetrieblichen Förderung Jahr Betrag Prozent Betrag Prozent 2012 3.578.099,00 € 16,48% 7.249.360,97 € 33,40% 2013 4.051.161,00 € 17,67% 10.090.789,96 € 44,01% 2014 4.943.746,00 € 43,22% 1.905.579,14 € 16,66% Da einzelne Förderfälle die Verteilung stark beeinflussen, lassen sich aus den Zahlen keine Trends ableiten. 4. Unter welche Voraussetzungen wird die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen in Schleswig-Holstein nach den neuen Richtlinien gefördert? Antwort: Grundsätzlich gilt für Förderungen im Rahmen des LPW Teil II Abschnitt A „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung” des jeweils geltenden GRW-Koordinierungsrahmens sowie Vorgaben des OP EFRE in Verbindung mit einschlägigen EU-Verordnungen. Die neue Richtlinie für die EBF befindet sich in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. 5. Wie sieht das konkrete Maßnahmenbündel der Landesregierung für die energetische Optimierung von Unternehmen aus und wie wurde es bisher umgesetzt ? Drucksache 18/2819 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Aufgrund der ökologischen und ökonomischen Bedeutung der energetischen Optimierung von KMU einerseits und der bestehenden Hemmnisse in der Umsetzung andererseits wird die Unterstützung von betrieblichen Innovationsund Investitionsvorhaben in diesem Bereich erstmals in der Förderperiode 2014 bis 2010 als ein Programmpunkt im LPW umgesetzt werden. Derzeit liegen Eckpunkte für das Programm vor, die noch abgestimmt werden. 6. Hat die Landesregierung im Sommer 2014 überarbeitete Richtlinien zur einzelbetrieblichen Förderung vorgelegt? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein, da es zu zeitlichen Verzögerungen der Veröffentlichung der förderrechtlichen Rahmenbedingungen kam. 7. Von wem und in Abstimmung mit wem wurden die Richtlinien beschlossen und gegenüber wem und wann vorgestellt? Antwort: Die Richtlinien werden derzeit erarbeitet. 8. Welche Änderungen der Richtlinien hat die Landesregierung gegenüber den bisher gültigen Richtlinien vorgenommen und welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Landesregierung daraus? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 7.